S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 23.06.2025, OM 7151 entstanden aus Vorlage:
OF 1161/2 vom
02.06.2025 Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden
Der Magistrat wird
gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder mit dem
Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und durch
Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung
Niddapark das Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu
installieren; 2. am Ende des
Knöterichwegs das Verkehrszeichen 260 zu installieren und das Grünanlagenschild
von Büschen zu befreien; 3.
an der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei
besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. Begründung: Nach Beendigung der Bauarbeiten an
der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote
zum Niddapark hervorgehoben werden, um Kfz-Führende vor unbewusst und aus
Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des
Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem
Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen.
Der Niddapark ist ein
Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf.
Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle
der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen
Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in
Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das Verkehrszeichen 260 allein reicht
dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr
aus. Schaubild der drei Orte an denen die
Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 und zwei Schilder "Öffentliche
Grünanlage", mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden sollen. (Quelle: OpenStreetMap mit eigenen
Anmerkungen) Blick von der Ginnheimer Landstraße
auf parkende Kraftfahrzeuge. (Quelle: Schild
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog) Beispiel: Schild "Öffentliche
Grünanlage" Schild:
"Öffentliche Grünanlage" Knöterichweg: Schild "Öffentliche Grünanlage", das
Schild soll von den Büschen befreit werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.10.2025, ST 1712
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7151_2025
Erstellt: 23.06.2025
Aktualisiert: 07.10.2025
Parser Lab: Zufahrt zum Niddapark unterbinden
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Zufahrt zum Niddapark unterbinden
Begründung
<p>Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um Kfz-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das Verkehrszeichen 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 und zwei Schilder "Öffentliche Grünanlage", mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden sollen. (Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen) Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. (Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog) Beispiel: Schild "Öffentliche Grünanlage" Schild: "Öffentliche Grünanlage" Knöterichweg: Schild "Öffentliche Grünanlage", das Schild soll von den Büschen befreit werden.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
{
"betreff": "Zufahrt zum Niddapark unterbinden",
"om_number": "OM 7151",
"antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren; 2. am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien; 3. an der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren.</p>",
"begruendung": "<p>Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um Kfz-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das Verkehrszeichen 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 und zwei Schilder \"Öffentliche Grünanlage\", mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden sollen. (Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen) Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. (Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog) Beispiel: Schild \"Öffentliche Grünanlage\" Schild: \"Öffentliche Grünanlage\" Knöterichweg: Schild \"Öffentliche Grünanlage\", das Schild soll von den Büschen befreit werden.</p>",
"vorlagen_id": "OM_7151_2025",
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"entstanden_aus": "OF 1161/2 vom\n02.06.2025",
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"antragstellender_ortsbeirat": "Ortsbeirat 2"
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