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Vorlagentyp: OM ID: OM_5800_2024 Erstellt: 03.09.2024 Aktualisiert: 17.09.2025

Parser Lab: Verkehrsproblematik in GriesheimSüd

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM
 5800 entstanden aus Vorlage: 
            OF 1071/6 vom
 18.08.2024   Betreff:  Verkehrsproblematik in Griesheim-Süd
    Der Magistrat
 wird gebeten , im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung
 im südlichen Teil Griesheims sämtliche anstehenden verkehrlichen Maßnahmen
 vorzustellen, die durch Reparatur- und Baumaßnahmen von öffentlichen oder
 privaten Bauherrschaften im dortigen Straßenraum notwendig werden. Hierzu
 zählen auch diejenigen Maßnahmen, die die Strecken betreffen, welche in den
 südlichen Teil Griesheims hinein- bzw. hinausführen.     Begründung: Die verkehrliche Situation in Griesheim-Süd ist im
 Moment sehr angespannt. Schon jetzt gibt es viele Baustellen, die umfangreiche
 Maßnahmen notwendig machten, um den Verkehr (Pkw, Busse) umzuleiten. Dem
 Eindruck nach kommen weitere neue Bautätigkeiten im Straßenraum hinzu. Daher
 bittet der Ortsbeirat den Magistrat, sämtliche anstehenden Baumaßnahmen im
 Straßenraum der Bevölkerung vorzustellen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 6
 - Frankfurter Westen   Vertraulichkeit: Nein   Beratung im
 Ortsbeirat: 6     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR 6
 am 14.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR 6
 am 11.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR 6
 am 18.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR 6
 am 22.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR 6
 am 20.05.2025, TO I, TOP 6                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR 6
 am 17.06.2025, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      41. Sitzung des OBR 6
 am 02.09.2025, TO I, TOP 6                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
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docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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