Verkehrsproblematik in GriesheimSüd
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Bisheriger Verlauf
18.08.2024
03.09.2024
18.08.2024
03.09.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5800 entstanden aus Vorlage: OF 1071/6 vom 18.08.2024
Betreff: Verkehrsproblematik in Griesheim-Süd Der Magistrat wird gebeten , im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im südlichen Teil Griesheims sämtliche anstehenden verkehrlichen Maßnahmen vorzustellen, die durch Reparatur- und Baumaßnahmen von öffentlichen oder privaten Bauherrschaften im dortigen Straßenraum notwendig werden. Hierzu zählen auch diejenigen Maßnahmen, die die Strecken betreffen, welche in den südlichen Teil Griesheims hinein- bzw. hinausführen.
Begründung:
Die verkehrliche Situation in Griesheim-Süd ist im Moment sehr angespannt. Schon jetzt gibt es viele Baustellen, die umfangreiche Maßnahmen notwendig machten, um den Verkehr (Pkw, Busse) umzuleiten. Dem Eindruck nach kommen weitere neue Bautätigkeiten im Straßenraum hinzu. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, sämtliche anstehenden Baumaßnahmen im Straßenraum der Bevölkerung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme