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Vorlagentyp: OM ID: OM_5037_2024 Erstellt: 25.01.2024 Aktualisiert: 22.10.2024

Parser Lab: Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM
 5037 entstanden aus
 Vorlage:             OF 604/3 vom
 07.11.2023   Betreff:  Verlagern von Sondernutzungsflächen für
 Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf
 Stellflächen für Kraftfahrzeuge  Vorgang:  OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23      Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen
 auf der unteren Berger Straße umzusetzen:   1. Verlagern von Sondernutzungsflächen für
 Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo
 die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter
 unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26,
 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 2. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für
 Kraftfahrzeuge, u.  a. vor den Hausnummern
 Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44.     Begründung: In seiner Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948,
 argumentiert der Magistrat, dass es einer umfassenden Gesamtplanung für die
 untere Berger Straße bedarf, diese aber aufgrund der zahlreichen
 konkurrierenden Projekte derzeit nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden
 kann. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte dies aber nicht verhindern, dass eine
 Reihe von Missständen kurzfristig behoben und kleinere Verbesserungsmaßnahmen
 umgesetzt werden können. Dies wird in der Stellungnahme auch durchaus
 angedeutet durch den Satz: "Die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für
 Gastronomie und Warenauslagen kann beim ASE beantragt werden und wird
 grundsätzlich begrüßt, insbesondere, wenn hierdurch im Gegenzug Laufachsen an
 Querungsstellen für Fußgänger:innen freigehalten werden." Der Ortsbeirat bittet
 daher das ASE, bei Anträgen auf Genehmigung von Gastronomie auf Gehwegen an den
 oben genannten Hausnummern automatisch die Genehmigung für die entsprechenden
 Parkplätze zu erteilen und nicht für die Gehwege.   Viele Anwohnende haben den Wunsch nach Veränderungen
 geäußert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten
 Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden
 Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine
 Umgestaltung notwendig. Gleichzeitig müssen aber Parkmöglichkeiten für den
 Lieferverkehr vorgehalten werden.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 3
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 26.04.2024, ST 821  
 Aktenzeichen: 66-2
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen