S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM
5037 entstanden aus
Vorlage: OF 604/3 vom
07.11.2023 Betreff: Verlagern von Sondernutzungsflächen für
Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf
Stellflächen für Kraftfahrzeuge Vorgang: OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen
auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Verlagern von Sondernutzungsflächen für
Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo
die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter
unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26,
30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 2. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für
Kraftfahrzeuge, u. a. vor den Hausnummern
Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948,
argumentiert der Magistrat, dass es einer umfassenden Gesamtplanung für die
untere Berger Straße bedarf, diese aber aufgrund der zahlreichen
konkurrierenden Projekte derzeit nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden
kann. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte dies aber nicht verhindern, dass eine
Reihe von Missständen kurzfristig behoben und kleinere Verbesserungsmaßnahmen
umgesetzt werden können. Dies wird in der Stellungnahme auch durchaus
angedeutet durch den Satz: "Die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für
Gastronomie und Warenauslagen kann beim ASE beantragt werden und wird
grundsätzlich begrüßt, insbesondere, wenn hierdurch im Gegenzug Laufachsen an
Querungsstellen für Fußgänger:innen freigehalten werden." Der Ortsbeirat bittet
daher das ASE, bei Anträgen auf Genehmigung von Gastronomie auf Gehwegen an den
oben genannten Hausnummern automatisch die Genehmigung für die entsprechenden
Parkplätze zu erteilen und nicht für die Gehwege. Viele Anwohnende haben den Wunsch nach Veränderungen
geäußert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten
Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden
Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine
Umgestaltung notwendig. Gleichzeitig müssen aber Parkmöglichkeiten für den
Lieferverkehr vorgehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.04.2024, ST 821
Aktenzeichen: 66-2
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5037_2024
Erstellt: 25.01.2024
Aktualisiert: 22.10.2024
Parser Lab: Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge
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