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Vorlagentyp: OM ID: OM_4991_2024 Erstellt: 22.01.2024 Aktualisiert: 07.04.2025

Parser Lab: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM
 4991 entstanden aus Vorlage: 
            OF 169/14 vom
 08.01.2024   Betreff:  Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim 
   Der Magistrat wird
 um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
 gebeten. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste
 für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen,
 welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und
 Umbauvorhaben einnimmt.    Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den
 Stand der Grundstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten.   Begründung: Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles,
 baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde
 das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG
 erworben. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.01.2023 mit,
 dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung
 notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die
 Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem
 Ortsbeirat vonseiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die
 Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim
 einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des
 Harheimer Gerätehauses hat.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 14
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 
            Antrag vom
 03.02.2025, OF
 225/14            
 Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 
            Anregung an den
 Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516  
 Beratung im Ortsbeirat: 14     Beratungsergebnisse:  30. Sitzung des OBR
 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 37-0
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen