S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM
3943 entstanden aus Vorlage:
OF 814/1 vom
13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der
Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt
Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den
Gehweg baulich zu sichern; 2.
in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln
das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des
Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei
Lieferzonen einzurichten; 4.
zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest
teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und
Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die
Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum
noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich
gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den
Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der
Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen.
Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin
als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite
auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist
noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der
Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist
grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch
zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln
und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die
Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des
Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es
würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn
durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und
Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit
ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317
Antrag vom
28.11.2023, OF
1078/1
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1
am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Vorlagentyp: OM
ID: OM_3943_2023
Erstellt: 02.05.2023
Aktualisiert: 27.05.2024
Parser Lab: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
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