S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.01.2025,
OF 820/3 Betreff: Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig
zugänglich machen Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird aufgefordert, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig
zugänglich zu machen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine
Wickelmöglichkeit in den bestehenden Toiletten eingerichtet werden kann.
Begründung: Der Günthersburgpark verfügt, wie die meisten
öffentlichen Plätze und Parks, noch immer nicht über eine eigene
Toilettenanlage. Das einzige Toilettenangebot findet sich im Kiosk neben der
Orangerie. Damit sind die Öffnungszeiten der Toiletten jedoch auch an die des
Kiosks geknüpft. Da der Kiosk in Randzeiten und in den Wintermonaten nicht
betrieben wird, sind auch die Toiletten in dieser Zeit nicht
zugänglich. Der Park
wird jedoch ganzjährig besucht, insbesondere von Eltern und ihren Kindern, die
den benachbarten Spielplatz nutzen. Diesen stehen in dieser Zeit weder im Park
noch in direkter Umgebung sanitäre Anlagen zur Verfügung - anders als
beispielsweise in Holzhausen- und Grüneburgpark. Dieser Umstand bringt alle Parkbesucher in die
Verlegenheit, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die die Stadt Frankfurt laut
Website mit 70€ Bußgeld ahndet (Urinieren im öffentlichen Raum). Darüber hinaus sind Eltern mit
kleinen Kindern dazu gezwungen, ihre Kinder draußen und ggf. bei Minusgraden zu
wickeln. Der Ortsbeirat
ist davon überzeugt, dass öffentlich zugängliche Toiletten viel besser dazu
geeignet wären, Parkbesucher vom Begehen einer Ordnungswidrigkeit abzuhalten,
als es die Androhung von Bußgeldern jemals könnte. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6388 2025
Die Vorlage OF 820/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_820-3_2025
Erstellt: 09.01.2025
Aktualisiert: 04.02.2025
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Betreff
Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig
zugänglich machen
Begründung
<p>Der Günthersburgpark verfügt, wie die meisten öffentlichen Plätze und Parks, noch immer nicht über eine eigene Toilettenanlage. Das einzige Toilettenangebot findet sich im Kiosk neben der Orangerie. Damit sind die Öffnungszeiten der Toiletten jedoch auch an die des Kiosks geknüpft. Da der Kiosk in Randzeiten und in den Wintermonaten nicht betrieben wird, sind auch die Toiletten in dieser Zeit nicht zugänglich. Der Park wird jedoch ganzjährig besucht, insbesondere von Eltern und ihren Kindern, die den benachbarten Spielplatz nutzen. Diesen stehen in dieser Zeit weder im Park noch in direkter Umgebung sanitäre Anlagen zur Verfügung - anders als beispielsweise in Holzhausen- und Grüneburgpark. Dieser Umstand bringt alle Parkbesucher in die Verlegenheit, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die die Stadt Frankfurt laut Website mit 70€ Bußgeld ahndet (Urinieren im öffentlichen Raum). Darüber hinaus sind Eltern mit kleinen Kindern dazu gezwungen, ihre Kinder draußen und ggf. bei Minusgraden zu wickeln. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, dass öffentlich zugängliche Toiletten viel besser dazu geeignet wären, Parkbesucher vom Begehen einer Ordnungswidrigkeit abzuhalten, als es die Androhung von Bußgeldern jemals könnte.</p>
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"begruendung": "<p>Der Günthersburgpark verfügt, wie die meisten öffentlichen Plätze und Parks, noch immer nicht über eine eigene Toilettenanlage. Das einzige Toilettenangebot findet sich im Kiosk neben der Orangerie. Damit sind die Öffnungszeiten der Toiletten jedoch auch an die des Kiosks geknüpft. Da der Kiosk in Randzeiten und in den Wintermonaten nicht betrieben wird, sind auch die Toiletten in dieser Zeit nicht zugänglich. Der Park wird jedoch ganzjährig besucht, insbesondere von Eltern und ihren Kindern, die den benachbarten Spielplatz nutzen. Diesen stehen in dieser Zeit weder im Park noch in direkter Umgebung sanitäre Anlagen zur Verfügung - anders als beispielsweise in Holzhausen- und Grüneburgpark. Dieser Umstand bringt alle Parkbesucher in die Verlegenheit, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die die Stadt Frankfurt laut Website mit 70€ Bußgeld ahndet (Urinieren im öffentlichen Raum). Darüber hinaus sind Eltern mit kleinen Kindern dazu gezwungen, ihre Kinder draußen und ggf. bei Minusgraden zu wickeln. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, dass öffentlich zugängliche Toiletten viel besser dazu geeignet wären, Parkbesucher vom Begehen einer Ordnungswidrigkeit abzuhalten, als es die Androhung von Bußgeldern jemals könnte.</p>",
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