S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.12.2024,
OF 693/11 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen
Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlenen
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen
usw., aber auch Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden
können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland
Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle,
noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und
Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen
freien Durchflug. Auch werden sie von Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von
Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der
so genannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche,
halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von
90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte ein
Durchmesser von bis zu 3 mm haben. Dies Raster beeinträchtigt die Durchsicht
für Menschen kaum, ist aber hochwirksam geben Vogelunfälle, wie Forschungen im
Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum
Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog
erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR
11 am 10.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6469 2025
Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_693-11_2024
Erstellt: 17.12.2024
Aktualisiert: 26.02.2025
Parser Lab: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
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