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A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2013, OF 617/6
Betreff: Verkehrssituation in der Straße
Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu
erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte
Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie
der Lärmschutz für die Anwohner betrachtet werden. Dabei sind folgende
Aspekte besonders zu prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 besser überwacht werden? 2. Besteht die Möglichkeit, an den
besonders engen Stellen der Straße den Bürgersteig durch Aufplasterung auf das
normale Maß zu verbreitern und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu
gestalten, dass sich entgegen kommende Busse oder LKW aufeinander warten
müssen? 3. Besteht die
Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang der Kreisstraße abzuwerten, und
welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine
solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim mit
Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim auch über die
Autobahn zu erreichen, dies bringt jedoch je nach genauer Lage von Start- und
Zielort kleine Umwege mit sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt, so
dass zu beobachten ist, dass Menschen aus Sindlingen Nord mit dem Auto durch
Zeilsheim hindurch die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim benutzend ihren
zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn durch die Straße Alt-Zeilsheim finden.
Ebenso wird beobachtet, dass erheblicher Verkehr zur Internationalen Schule
Sindlingen durch Alt-Zeilsheim fährt. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke
nur minimal geringer sein, aus Bequemlichkeit wird dieser Weg aber
offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn
vorgezogen. Das Problem dabei ist die Enge der
Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern gelegen, ist der Abstand
zwischen den gegenüber liegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der
Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als 50cm ist. Dies bringt extrem
gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich, für
Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar.
Aufgrund der Nähe zu den
Häusern ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder
Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h
festzustellen sind. In der
Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke
begegnen können. Auch LKW sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld
zwischen verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen
sind, der Schwerpunkt der Konfliktlösung auf einen reibungslosen Ablauf des
Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich
fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbei
fahren können. Notfalls wurde halt der Bürgersteig extrem schmal gemacht und es
wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs
verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter
zugenommen, so dass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer
unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der
Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der
Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten
könnte, und aufgrund der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den
Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt,
könnte man an den engen Stellen den Verkehr auch anders regeln, und zwar so,
dass sich entgegen kommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und
aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten
sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an
einer solch besonders engen Stelle auch mal auf Dauer so sein. Möglicherweise wäre auch eine Regelung mit
einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit. Eine solche Herangehensweise würde bei den
Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche
Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche
Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "eine Ampel mehr", liegen.
Wenn durch solche Maßnahmen ein Teil der Autofahrer die Entscheidung treffen
würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur
Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher
Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch
viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen
werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein
Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher
unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich
trotzdem erreichen. Jetzt eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen
Stellen der Straße wäre dem gegenüber nur eine geringfügige Verschlechterung
für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung
aller Interessen möglich sein? Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6
am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1947 2013
Die
Vorlage OF 617/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_617-6_2013
Erstellt: 04.02.2013
Aktualisiert: 27.02.2013
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