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Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern

Vorlagentyp: OFGRÜNE
98 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Alt-Zeilsheim verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner betrachtet werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen:

  1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 besser überwacht werden?
  2. Besteht die Möglichkeit, an den besonders engen Stellen der Straße den Bürgersteig durch Aufplasterung auf das normale Maß zu verbreitern und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass sich entgegen kommende Busse oder LKW aufeinander warten müssen?
  3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang der Kreisstraße abzuwerten, und welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim mit Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim auch über die Autobahn zu erreichen, dies bringt jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege mit sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt, so dass zu beobachten ist, dass Menschen aus Sindlingen Nord mit dem Auto durch Zeilsheim hindurch die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim benutzend ihren zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn durch die Straße Alt-Zeilsheim finden. Ebenso wird beobachtet, dass erheblicher Verkehr zur Internationalen Schule Sindlingen durch Alt-Zeilsheim fährt. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein, aus Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Das Problem dabei ist die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern gelegen, ist der Abstand zwischen den gegenüber liegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als 50cm ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich, für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Nähe zu den Häusern ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch LKW sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld zwischen verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Konfliktlösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbei fahren können. Notfalls wurde halt der Bürgersteig extrem schmal gemacht und es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, so dass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und aufgrund der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man an den engen Stellen den Verkehr auch anders regeln, und zwar so, dass sich entgegen kommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch mal auf Dauer so sein. Möglicherweise wäre auch eine Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "eine Ampel mehr", liegen. Wenn durch solche Maßnahmen ein Teil der Autofahrer die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Jetzt eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein?

Inhalt

Antrag vom 04.02.2013, OF 617/6

Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner betrachtet werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen:

  1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 besser überwacht werden?
  2. Besteht die Möglichkeit, an den besonders engen Stellen der Straße den Bürgersteig durch Aufplasterung auf das normale Maß zu verbreitern und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass sich entgegen kommende Busse oder LKW aufeinander warten müssen?
  3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang der Kreisstraße abzuwerten, und welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim mit Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim auch über die Autobahn zu erreichen, dies bringt jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege mit sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt, so dass zu beobachten ist, dass Menschen aus Sindlingen Nord mit dem Auto durch Zeilsheim hindurch die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim benutzend ihren zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn durch die Straße Alt-Zeilsheim finden. Ebenso wird beobachtet, dass erheblicher Verkehr zur Internationalen Schule Sindlingen durch Alt-Zeilsheim fährt. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein, aus Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Das Problem dabei ist die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern gelegen, ist der Abstand zwischen den gegenüber liegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als 50cm ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich, für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Nähe zu den Häusern ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch LKW sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld zwischen verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Konfliktlösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbei fahren können. Notfalls wurde halt der Bürgersteig extrem schmal gemacht und es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, so dass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und aufgrund der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man an den engen Stellen den Verkehr auch anders regeln, und zwar so, dass sich entgegen kommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch mal auf Dauer so sein. Möglicherweise wäre auch eine Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "eine Ampel mehr", liegen. Wenn durch solche Maßnahmen ein Teil der Autofahrer die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Jetzt eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein?Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 617/6Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Februar 2013OMOM 1947Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessernDirektanregung
  3. 19. Februar 2013VV 629Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigenAnfrage
  4. 19. Februar 2013OMOM 1948Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-ZeilsheimDirektanregung
  5. 24. Februar 2013OFOF 656/6Zeilsheim: Bürgersteig-Engstelle Alt-Zeilsheim und die EnEVOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 17. Mai 2013STST 688Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessernStellungnahme
  7. 26. Mai 2014STST 694a) Verkehr in der Straße Alt-Zeilheim beruhigen b) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim c) Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessernStellungnahme
  8. 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1589a) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim b) Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen c) Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern d) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim (aus 2013)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 18 · 19.02.2013
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1947 2013 Die Vorlage OF 617/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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