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A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 510/8
Betreff: Bürger nicht zum Regelbrechen
erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat gebeten, das
StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30
("Anlieger Frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch
das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz
"Anlieger Frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren
Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur
Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg
kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der
Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das
Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl
diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen
werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen
("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und
gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer
gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über
Stadtbezirksvorsteher und dem zuständigen Amt im Frühling 2014 war nicht
erfolgreich. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8
am 11.09.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3419 2014
Die
Vorlage OF 510/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Textteil
"und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen (‚Die
Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und
gedacht')" gestrichen wird.
Abstimmung:
Annahme bei einer Enthaltung CDU
Vorlagentyp: OF
ID: OF_510-8_2014
Erstellt: 18.08.2014
Aktualisiert: 26.08.2016
Parser Lab: Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
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