Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Krautgartenweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 817.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Datengrundlage für die Unfallkommission erweitern29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- ÖPNV stärken: Fußweg zur U-Bahn-Haltestelle „Niederursel“ sicher gestalten07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Krautgartenweg per E-MailBegründung
erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger Frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger Frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen ("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und dem zuständigen Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich.
Inhalt
Antrag vom 18.08.2014, OF 510/8
Betreff: Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger Frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger Frei") zu ersetzen.
Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen ("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und dem zuständigen Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2014Sie sind hierOFOF 510/8Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufhebenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2014OMOM 3419Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufhebenDirektanregung
- 14. November 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1440Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU