Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben

Vorlagentyp: OFGRÜNE
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Krautgartenweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Krautgartenweg per E-Mail

Begründung

erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger Frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger Frei") zu ersetzen. Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen ("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und dem zuständigen Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich.

Inhalt

Antrag vom 18.08.2014, OF 510/8

Betreff: Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, das StVO-Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger Frei") in die Straße Kreuzerhohl vom Krautgartenweg kommend durch das Zeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" (mit gleichem Zusatz "Anlieger Frei") zu ersetzen.

Begründung: Durch die Straße Kreuzerhol führt der (im weiteren Verlauf auch ausgeschilderte) Fahrradweg "Goethe-Route". Als Zubringer zur Universität wird Kreuzerhohl von vielen Radfahrerinnen genutzt; vom Riedberg kommend ist diese Nutzung auch durch Zusatzzeichen gestattet. Die momentane Beschilderung an der Talseite führt dazu, dass technisch gesehen jede Fahrradfahrerin, der das Kreuzerhohl nach oben fährt, eine Verkehrsregel missachtet, und das, obwohl diese Straße sehr wohl für Fahrradfahrer vorgesehen ist. Fahrradfahrerinnen werden somit desensibilisiert und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen ("Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht"). Wenn beim Aufstellen von Verkehrszeichen an alle Verkehrsteilnehmer gedacht würde, kann ein solcher Effekt vermieden werden. Der "kleine Dienstweg" über Stadtbezirksvorsteher und dem zuständigen Amt im Frühling 2014 war nicht erfolgreich.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2014Sie sind hier
    OFOF 510/8Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufheben
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 11. September 2014OMOM 3419Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufhebenDirektanregung
  3. 14. November 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1440Einfahrtverbot Kreuzerhohl für Fahrradfahrer aufhebenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 33 · 11.09.2014
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3419 2014 Die Vorlage OF 510/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Textteil "und zur Missachtung von Verkehrszeichen erzogen (‚Die Verkehrszeichen sind doch sowieso nur für Autofahrerinnen er- und gedacht')" gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen