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A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2012, OF 416/9
Betreff: Treppenverbindung
Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter
zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den nötigen
Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich
abzubremsen; 2. oder andere wirksame Maßnahmen zu
ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu
schweigen) zu moderatem Fahren - besser zum Absteigen und Schieben - zu
veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei
wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer
angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell herunterfahren. Auch
Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche
Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil
ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber
weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei
aller gebotenen Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode
erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem
Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität
entfernt. Antragsteller:
FDP
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9
am 30.08.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1485 2012
Die
Vorlage OF 416/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE
Vorlagentyp: OF
ID: OF_416-9_2012
Erstellt: 15.08.2012
Aktualisiert: 04.09.2012
Parser Lab: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße
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