Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße
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Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich abzubremsen; 2. oder andere wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren - besser zum Absteigen und Schieben - zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell herunterfahren. Auch Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotenen Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2012, OF 416/9
Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich abzubremsen; 2. oder andere wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren - besser zum Absteigen und Schieben - zu veranlassen.
Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell herunterfahren. Auch Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotenen Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2012Sie sind hierOFOF 416/9Treppenverbindung Willibrachtstraße/NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP, SPD
- 30. August 2012OMOM 1485Treppenverbindung Willibrachtstraße/NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 3. Dezember 2012STST 1829Treppenverbindung Willibrachtstraße/NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 9. März 2013OFOF 582/9Treppenverbindung Willibrachtstraße . Niedwiesenstraße;Ortsbeiratsantrag · FDP, SPD
- 14. März 2013OMOM 2061Treppenanlage Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 778a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE