Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829
Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, dass in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2012OFOF 416/9Treppenverbindung Willibrachtstraße/NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP, SPD
- 30. August 2012OMOM 1485Treppenverbindung Willibrachtstraße/NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 3. Dezember 2012Sie sind hierSTST 1829Treppenverbindung Willibrachtstraße/NiedwiesenstraßeStellungnahme
- 9. März 2013OFOF 582/9Treppenverbindung Willibrachtstraße . Niedwiesenstraße;Ortsbeiratsantrag · FDP, SPD
- 14. März 2013OMOM 2061Treppenanlage Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 778a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab