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A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8
Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte
freihalten!" - Teil 3 Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM
4940/16 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Bereits seit langer Zeit äußern sich immer wieder
verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer
Weg 2-4, dass die Ein-/ und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage
regemäßig beparkt wird, sodass eine Zu/Ausfahrt nicht möglich ist. Die
Häufigkeit der Beschwerden hat sich inzwischen spürbar erhöht. Auch eigene
Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis im zurückliegenden Jahr
erheblich zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder
Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide
Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für
einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe
festgestellt werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb
des Fahrzeugs befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die
Tiefgarage verlassen, bzw. befahren möchte. Inzwischen ist das Hupen fast zu
jeder Tageszeit zu hören, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der
Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die
Zufahrt häufig befahren wird. Die Attraktivität die Tiefgaragenzufahrten als
Parkfläche zu nutzen wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt UND
einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge von etwa zwei
PKW-Längen ein rangierfreies Parken möglich ist. In Rahmen seiner Stellungnahme ST 1670 vom
27.11.2015 wurde durch den Magistrat als abhelfende Maßnahme eine Erneuerung
bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen,
vorgenommen. Diese Maßnahme hat sich in der Zwischenzeit leider als wirkungslos
herausgestellt (siehe Anlage). Auch diese Markierungen werden - wie die
Tiefgaragenzufahrt - schlicht ignoriert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für effektiv geeignet erachtet
werden, um den Anwohnern wieder das zuverlässige Befahren der Tiefgarage zu
ermöglichen. Vorstellbar wäre bsp. die Errichtung von Hindernissen zwischen Zu-
und Ausfahrt, um die Attraktivität des regelmäßigen Beparkens der
Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest "unattraktiv" zu
gestalten. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8
am 01.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2016
Die
Vorlage OF 37/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_37-8_2016
Erstellt: 15.08.2016
Aktualisiert: 09.09.2016
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