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"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.09.2015

Anregung Ortsbeirat

„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“

Details im PARLIS OM_4494_2015
23.11.2015

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 100 auf den Autobahnen im Ortsbezirk 6 der Stadt Frankfurt am Main

Details im PARLIS ST_1610_2015
21.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Ein- und Ausfahrt bitte freihalten

Details im PARLIS OM_4940_2016
15.08.2016

Antrag Ortsbeirat

"Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3

Details im PARLIS OF_37-8_2016
01.09.2016

Anregung Ortsbeirat

„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“ - Teil 3

Details im PARLIS OM_512_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" - Teil 3 Vorgang: OM 4494/15 OBR 8; ST 1610/15; OM 4940/16 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Bereits seit langer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein-/ und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass eine Zu/Ausfahrt nicht möglich ist. Die Häufigkeit der Beschwerden hat sich inzwischen spürbar erhöht. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis im zurückliegenden Jahr erheblich zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe festgestellt werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeugs befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen, bzw. befahren möchte. Inzwischen ist das Hupen fast zu jeder Tageszeit zu hören, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Attraktivität die Tiefgaragenzufahrten als Parkfläche zu nutzen wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt UND einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge von etwa zwei PKW-Längen ein rangierfreies Parken möglich ist. In Rahmen seiner Stellungnahme ST 1670 vom 27.11.2015 wurde durch den Magistrat als abhelfende Maßnahme eine Erneuerung bzw. Neumarkierung von Parkwinkeln, die an die Tiefgaragenzufahrt angrenzen, vorgenommen. Diese Maßnahme hat sich in der Zwischenzeit leider als wirkungslos herausgestellt (siehe Anlage). Auch diese Markierungen werden - wie die Tiefgaragenzufahrt - schlicht ignoriert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für effektiv geeignet erachtet werden, um den Anwohnern wieder das zuverlässige Befahren der Tiefgarage zu ermöglichen. Vorstellbar wäre bsp. die Errichtung von Hindernissen zwischen Zu- und Ausfahrt, um die Attraktivität des regelmäßigen Beparkens der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest "unattraktiv" zu gestalten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1610 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 512 2016 Die Vorlage OF 37/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme