S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.08.2025,
OF 1178/2 Betreff: Zweierlei Maß bei der Stadt zur
Versammlungsfreiheit im Grüneburgpark? Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum die
verantwortlichen Dezernenten bei der Interpretation der Versammlungsfreiheit im
Grüneburgpark offenbar mit zweierlei Mass urteilen. - Warum wurden beim System Change Camp zum Schutz der
Grünfläche nicht nur solche Versammlungsmittel zugelassen, die unmittelbar für
die öffentliche Meinungsäußerung notwendig sind? Aufbauten auf der Grünfläche
wie Zelte oder Verpflegungsgegenstände oder Mobile Toiletten, die überwiegend
einer bequemeren Durchführung der Versammlung dienen sollen, fallen nicht
darunter. Für diese Mittel muß der Versammlungsanmelder eine
Sondernutzungserlaubnis beantragen, die das Grünflächenamt erteilen oder eben
nicht erteilen kann. (s. ST 31 vom 11.01.2021) Warum wurden für System Chang
Camp mit seiner sehr intensiven Nutzung des Parkgeländes diese
Sondernutzungserlaubnisse erteilt? - Warum wurden der am 27.08.2020 angemeldeten
Versammlung "Fest für Friede und Freiheit" der Organisation Querdenken 69
ebendiese Sondernutzungserlaubnisse (Zelte, mobile Toiletten, Befahren der
Wege, Kochen im Park) nicht erteilt? - Wie wurden in der jüngeren Vergangenheit
angemeldete Versammlungen für die Frankfurter Parks gehandhabt? Welche Auflagen
und Beschränkungen gab es jeweils und welche Sondernutzungserlaubnisse gab es
jeweils für welche Mittel - bitte zur Information eine Zusammenstellung aller
Versammlungen in Frankfurter Parks seit 01.01.2020 mit detaillierten
Angaben zu Anmelder, Inhalt, Format, Dauer, unterstützende Mittel und
beantragten Sondernutzungsmittel sowie Auflagen und Beschränkungen. - Warum sind ist der Grüneburgpark
2025 weniger schützenswert als 2020? - Welche Massnahmen können von der Stadt ergriffen
werden, um eine derartig extensive Nutzung des Parkes durch Versammlungen über
Verschärfung der Auflagen analog zum "Fest für Friede und Freiheit" künftig
komplett zu unterbinden? - Gibt es in den Ämtern Leitlinien zu derartigen
Versammlungen in Parks und wenn ja, wie sehen diese aus? Begründung: Das gerade im Grüneburgpark laufende System Change
Camp wurde mit vergleichsweise sehr geringen Auflagen und Beschränkungen belegt
- gerade im Vergleich mit der o.g. Veranstaltung der Querdenker 69 (s. ST 31
vom 11.01.2021). Wieso wurde mit zweierlei Mass geurteilt - es besteht
Klärungsbedarf. (Aus infektiologischer Sicht wurde die Versammlung damals nicht
strenger gehandhabt, da sie unter freiem Himmel stattfand, Coronabeschränkungen
spielten keine Rolle - laut der ST 31 es ging rein um den Schutz der
Grünfläche. Es besteht Klärungsbedarf, da es doch so scheint, als ob politische
Inhalte der Versammlungen bei den Auflagen und Beschränkungen der Versammlung
sehr wohl eine Rolle spielen. PS: Die Antragstellerin stimmt mit den politischen
Inhalten beider genannten Versammlungen NICHT überein. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1178/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP
und BFF (= Annahme)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_1178-2_2025
Erstellt: 13.08.2025
Aktualisiert: 18.09.2025
Parser Lab: Zweierlei Maß bei der Stadt zur Versammlungsfreiheit im Grüneburgpark?
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- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
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- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Zweierlei Maß bei der Stadt zur
Versammlungsfreiheit im Grüneburgpark?
Begründung
<p>Das gerade im Grüneburgpark laufende System Change Camp wurde mit vergleichsweise sehr geringen Auflagen und Beschränkungen belegt</p>
<ul>
<li>gerade im Vergleich mit der o.g. Veranstaltung der Querdenker 69 (s. ST 31</li>
</ul>
<p>vom 11.01.2021). Wieso wurde mit zweierlei Mass geurteilt - es besteht Klärungsbedarf. (Aus infektiologischer Sicht wurde die Versammlung damals nicht strenger gehandhabt, da sie unter freiem Himmel stattfand, Coronabeschränkungen spielten keine Rolle - laut der ST 31 es ging rein um den Schutz der Grünfläche. Es besteht Klärungsbedarf, da es doch so scheint, als ob politische Inhalte der Versammlungen bei den Auflagen und Beschränkungen der Versammlung sehr wohl eine Rolle spielen. PS: Die Antragstellerin stimmt mit den politischen Inhalten beider genannten Versammlungen NICHT überein.</p>
Beratungsergebnisse
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Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"begruendung": "<p>Das gerade im Grüneburgpark laufende System Change Camp wurde mit vergleichsweise sehr geringen Auflagen und Beschränkungen belegt</p>\n<ul>\n<li>gerade im Vergleich mit der o.g. Veranstaltung der Querdenker 69 (s. ST 31</li>\n</ul>\n<p>vom 11.01.2021). Wieso wurde mit zweierlei Mass geurteilt - es besteht Klärungsbedarf. (Aus infektiologischer Sicht wurde die Versammlung damals nicht strenger gehandhabt, da sie unter freiem Himmel stattfand, Coronabeschränkungen spielten keine Rolle - laut der ST 31 es ging rein um den Schutz der Grünfläche. Es besteht Klärungsbedarf, da es doch so scheint, als ob politische Inhalte der Versammlungen bei den Auflagen und Beschränkungen der Versammlung sehr wohl eine Rolle spielen. PS: Die Antragstellerin stimmt mit den politischen Inhalten beider genannten Versammlungen NICHT überein.</p>",
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