Zweierlei Maß bei der Stadt zur Versammlungsfreiheit im Grüneburgpark?
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Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.08.2025, OF 1178/2
Betreff: Zweierlei Maß bei der Stadt zur Versammlungsfreiheit im Grüneburgpark?
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum die verantwortlichen Dezernenten bei der Interpretation der Versammlungsfreiheit im Grüneburgpark offenbar mit zweierlei Mass urteilen. - Warum wurden beim System Change Camp zum Schutz der Grünfläche nicht nur solche Versammlungsmittel zugelassen, die unmittelbar für die öffentliche Meinungsäußerung notwendig sind? Aufbauten auf der Grünfläche wie Zelte oder Verpflegungsgegenstände oder Mobile Toiletten, die überwiegend einer bequemeren Durchführung der Versammlung dienen sollen, fallen nicht darunter. Für diese Mittel muß der Versammlungsanmelder eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, die das Grünflächenamt erteilen oder eben nicht erteilen kann. (s. ST 31 vom 11.01.2021) Warum wurden für System Chang Camp mit seiner sehr intensiven Nutzung des Parkgeländes diese Sondernutzungserlaubnisse erteilt? - Warum wurden der am 27.08.2020 angemeldeten Versammlung "Fest für Friede und Freiheit" der Organisation Querdenken 69 ebendiese Sondernutzungserlaubnisse (Zelte, mobile Toiletten, Befahren der Wege, Kochen im Park) nicht erteilt? - Wie wurden in der jüngeren Vergangenheit angemeldete Versammlungen für die Frankfurter Parks gehandhabt? Welche Auflagen und Beschränkungen gab es jeweils und welche Sondernutzungserlaubnisse gab es jeweils für welche Mittel - bitte zur Information eine Zusammenstellung aller Versammlungen in Frankfurter Parks seit 01.01.2020 mit detaillierten Angaben zu Anmelder, Inhalt, Format, Dauer, unterstützende Mittel und beantragten Sondernutzungsmittel sowie Auflagen und Beschränkungen. - Warum sind ist der Grüneburgpark 2025 weniger schützenswert als 2020? - Welche Massnahmen können von der Stadt ergriffen werden, um eine derartig extensive Nutzung des Parkes durch Versammlungen über Verschärfung der Auflagen analog zum "Fest für Friede und Freiheit" künftig komplett zu unterbinden? - Gibt es in den Ämtern Leitlinien zu derartigen Versammlungen in Parks und wenn ja, wie sehen diese aus? Begründung:
Das gerade im Grüneburgpark laufende System Change Camp wurde mit vergleichsweise sehr geringen Auflagen und Beschränkungen belegt - gerade im Vergleich mit der o.g. Veranstaltung der Querdenker 69 (s. ST 31 vom 11.01.2021). Wieso wurde mit zweierlei Mass geurteilt - es besteht Klärungsbedarf. (Aus infektiologischer Sicht wurde die Versammlung damals nicht strenger gehandhabt, da sie unter freiem Himmel stattfand, Coronabeschränkungen spielten keine Rolle - laut der ST 31 es ging rein um den Schutz der Grünfläche. Es besteht Klärungsbedarf, da es doch so scheint, als ob politische Inhalte der Versammlungen bei den Auflagen und Beschränkungen der Versammlung sehr wohl eine Rolle spielen. PS: Die Antragstellerin stimmt mit den politischen Inhalten beider genannten Versammlungen NICHT überein.
Beratung im Ortsbeirat: 2