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Vorlagentyp: OA ID: OA_1217_2010 Erstellt: 28.10.2010 Aktualisiert: 04.06.2013

Parser Lab: Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung vom 28.10.2010, OA 1217 entstanden aus Vorlage: 
            OF 679/8 vom
 14.10.2010   Betreff:  Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier:
 Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler
 Landstraße   Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168    Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
    1. Die Vorlage M 168 wird mit der
 Maßgabe beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan 684 "Wohngebiet zwischen
 Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße" nicht einzustellen. 2. Im Interesse einer Stabilisierung
 und Fortentwicklung des Wohnanteils in diesem Mischgebiet wird der Magistrat
 beauftragt, das Planungsverfahren abzuschließen und den Entwurf eines
 Bebauungsplanes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
 zuzuleiten, der auf der Grundlage von § 4a der Baunutzungsverordnung v.
 23.1.1990 (BauNVO) ein "Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung"
 mit Zulässigkeit von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen vorsieht,
 allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Eigenart der Wohnnutzung unter
 Ausschluss der Möglichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO
 Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros etc.) zuzulassen, was nach § 1 Abs.
 6 Ziffer 1 BauNVO möglich ist. 3. Für den Fall, dass aus städteplanerischen Gründen
 die Festsetzung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO bevorzugt werden sollte,
 wird der Magistrat ersucht, gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Nutzung
 "Vergnügungsstätte" (§ 6 Abs. 2 Ziffer 8 BauNVO) auszuschließen.   Begründung:  Der momentan gültige
 Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspricht noch den stadträumlichen
 Gegebenheiten des früheren "Tankstellenkreisels" und fundiert in hohem Maße
 eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung
 Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße
 Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig
 sind. Durch den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens könnte ein für die
 Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht
 geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt. Die
 Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.1989 sind zwar in hohem Maße
 realisiert, allerdings - auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der
 Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im Jahr 2009 - noch nicht die
 für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des
 alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen
 attraktiven kleinen Fußgängerzone. Das Quartier soll auch in Zukunft
 überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für das Wohnumfeld problematische
 Nutzungen wie Spielhallen schon aufgrund des Baurechtes nicht genehmigungsfähig
 sein dürfen.   Antragstellender
 Ortsbeirat:            
 Ortsbeirat 8   Vertraulichkeit: Nein   Hauptvorlage: 
            Vortrag des
 Magistrats vom 27.08.2010, M 168  
 Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Planung, Bau und Wohnungsbau      
       Haupt- und Finanzausschuss  
 Versandpaket: 03.11.2010     Beratungsergebnisse:  45. Sitzung des
 Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP
 21                           Beschluss:    nicht auf TO    
  1.  
 Die
 Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung
 zurückgestellt.      
2.    Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis
 zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.    
  3.  
 Die
 Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung
 zurückgestellt.      
4.    Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis
 zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.    
  5.  
 Die
 Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung
 zurückgestellt.      
 Abstimmung:      zu 1. 
  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER  
    zu 2.
    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
     
 zu
 3.    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
     
 zu
 4.    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
     
 zu
 5.    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
      48. Sitzung des
 Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO I, TOP 14                           Beschluss:    nicht auf TO    
  1.  
 Die
 Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung
 zurückgestellt.      
2.    Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis
 zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.    
  3.  
 Die
 Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung
 zurückgestellt.      
4.    Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis
 zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.    
  5.  
 Die
 Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten   turnusmäßigen Sitzung
 zurückgestellt.      
 Abstimmung:      zu 1. 
  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER  
    zu 2.
    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
     
 zu
 3.    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
     
 zu
 4.    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
     
 zu
 5.    CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
      46. Sitzung des
 Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
 15                           Bericht:    TO II       Die
 Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:      1.  
 Der
 Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung   zugestimmt.   
   2.  
 Die
 Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren   erledigt.   
   3.  
 Die
 Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren   erledigt.   
   4.  
 Die
 Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und   Berichterstattung
 überwiesen.       5.    Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten
 Fassung   zugestimmt.        Abstimmung:   
  zu 1. 
  CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im
 Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217)       zu 2. 
  CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 
     zu 3.
    CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (=
 Annahme) sowie   FAG (= Prüfung und Berichterstattung)   
   zu 4. 
  CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie   FAG
 (= vereinfachtes Verfahren)       zu 5. 
  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und
 Berichterstattung)      
 Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
 FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) 
 REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes
 Verfahren)   NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206
 =   vereinfachtes Verfahren)    Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und
 OA 1217 = Annahme)     49. Sitzung des
 Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO II, TOP 3                           Bericht:    TO II       Die
 Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:      1.  
 Der
 Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung   zugestimmt.   
   2.  
 Die
 Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren   erledigt.   
   3.  
 Die
 Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren   erledigt.   
   4.  
 Die
 Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und   Berichterstattung
 überwiesen.       5.    Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten
 Fassung   zugestimmt.        Abstimmung:   
  zu 1. 
  CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im
 Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217)       zu 2. 
  CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 
     zu 3.
    CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (=
 Annahme) sowie   FAG (= Prüfung und Berichterstattung)   
   zu 4. 
  CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie   FAG
 (= vereinfachtes Verfahren)       zu 5. 
  CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und
 Berichterstattung)      49. Sitzung der
 Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 30                           Beschluss:        1.  
 Der
 Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung   zugestimmt.   
   2.  
 Die
 Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren   erledigt.   
   3.  
 Die
 Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren   erledigt.   
   4.  
 Die
 Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und   Berichterstattung
 überwiesen.       5.    Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten
 Fassung   zugestimmt.        Abstimmung:   
  zu 1. 
  CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD   und
 LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217)  
    zu 2.
    CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE.,
 FREIE   WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme)       zu 3. 
  CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,   REP
 und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) 
     zu 4.
    CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE
 WÄHLER, NPD   und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes
 Verfahren)       zu 5.    CDU, SPD, GRÜNE,
 LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und   Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und
 Berichterstattung)      Beschlussausfertigung(en):  § 9167, 49. Sitzung
 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010  Aktenzeichen: 61 00
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