S A C H S T A N D : Antrag vom
19.08.2025, NR 1337 Betreff: Mindestpreise für Mietwagenanbieter in
Frankfurt unverzüglich festlegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich
Mindestpreise für Mietwagenanbieter in Frankfurt gemäß § 51a
Personenbeförderungsgesetzt (PBefG) festzulegen, um die Interessen der
öffentlichen Verkehrsordnung im Stadtgebiet präventiv zu schützen.
Aufgrund der bereits jetzt existenzgefährdenden Situation für den der Erfüllung
von Gemeinwohlinteressen dienenden Taxiverkehr in Frankfurt ist auf die
vorherige Einholung eines Gutachtens zur Einführung von Mindestpreisen für
Mietwagenanbieter zu verzichten und diese stattdessen anhand bereits
vorliegender Daten sowie Erkenntnisse fundiert zu begründen. Begründung: Bereits im Rahmen der Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die im August 2021 in Kraft getreten ist,
hat der Gesetzgeber den Paragraph 51a in das Bundesgesetz aufgenommen. Dieser
räumt den Genehmigungsbehörden das Recht ein, zum Schutz der öffentlichen
Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben
wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte,
festzulegen. Das Verwaltungsgerichts Leipzig sieht
in seinem Urteil vom 15. November 2024 (AZ 1K 311/23), die Festlegung von
Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen über § 51a Abs. 1 PBefG zum "Schutz
öffentlicher Verkehrsinteressen" zum präventiven Schutz des der Erfüllung von
Gemeinwohlinteressen dienenden Taxiverkehrs als zulässig an. Zwar ist die Frage, inwieweit Studien oder Gutachten
erforderlich sind, um die Notwendigkeit von Mindestpreisen für
Mietwagenanbieter zu belegen, noch nicht abschließend geklärt. Die Situation am
Mietwagenmarkt in Frankfurt ist jedoch so eindeutig, dass sich eine solche
Regelung sehr gut begründen lässt. So liefert etwa das Gutachten zu
Mindestbeförderungsentgelten in der Stadt Heidelberg von Linne + Krause
(erstellt Februar 2025) hinreichende Hinweise dazu. Dort wird u. a. darauf
verwiesen, dass sich in Frankfurt am Main "ein kritischer
Schwarzwirtschaftskomplex" etabliert hat, der bis in die Rhein-Neckar-Region
ausgreift. Weiterhin wird dort ausgeführt, dass sich die Zahl der Mietwagen
seit 2015 in Frankfurt annähernd versechsfacht und damit die Zahl der Taxis
überholt hat. Um die Existenzgefährdung des
Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems durch die Praxis von
Preisdumping im Mietwagenverkehr zu unterbinden, ist der Magistrat
aufgefordert, unverzüglich Mindestpreise für Mietwagenanbieter festzulegen.
Dabei kann er sich an dem Beispiel der Stadt Heidelberg orientieren, wo seit
dem 01. August 2025 Mindestpreise für Mietwagen eingeführt wurden und diese
maximal 7,5 Prozent unter den festgelegten Taxitarifen liegen dürfen. Der Magistrat darf die Einführung von Mindestpreisen
für Mietwagen in Frankfurt nicht weiter verzögern und ist dazu aufgefordert,
jetzt unverzüglich zum Schutz des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen
Verkehrssystems präventiv tätig zu werden. Antragsteller:
BFF-BIG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Ingeborg
Leineweber
Stadtv. Mathias Pfeiffer
Stadtv. Dr. Uwe
Schulz
Stadtv. Peter Paul Thoma
Stadtv. Haluk
Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage NR 1337 wird
abgelehnt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF
gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung)
38. Sitzung des
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO
I, TOP 18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage NR 1337 wird
abgelehnt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und
ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme mit der Maßgabe,
dass bei Wohnungsmieten ein Höchstpreis festgelegt wird)
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO I, TOP 10
Beschluss: a) Die Vorlage NR 1337 wird abgelehnt. b)
Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Papke, Nagel und
Klingelhöfer sowie von Stadträtin Rinn dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und
ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) und Gartenpartei (= Annahme mit der
Maßgabe, dass bei Wohnungsmieten ein Höchstpreis festgelegt wird)
Beschlussausfertigung(en): §
6578, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Vorlagentyp: NR
ID: NR_1337_2025
Erstellt: 19.08.2025
Aktualisiert: 23.09.2025
Parser Lab: Mindestpreise für Mietwagenanbieter in Frankfurt unverzüglich festlegen
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- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Mindestpreise für Mietwagenanbieter in
Frankfurt unverzüglich festlegen
Begründung
<p>Bereits im Rahmen der Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die im August 2021 in Kraft getreten ist,
hat der Gesetzgeber den Paragraph 51a in das Bundesgesetz aufgenommen. Dieser
räumt den Genehmigungsbehörden das Recht ein, zum Schutz der öffentlichen
Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben
wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte,
festzulegen. Das Verwaltungsgerichts Leipzig sieht
in seinem Urteil vom 15. November 2024 (AZ 1K 311/23), die Festlegung von
Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen über § 51a Abs. 1 PBefG zum "Schutz
öffentlicher Verkehrsinteressen" zum präventiven Schutz des der Erfüllung von
Gemeinwohlinteressen dienenden Taxiverkehrs als zulässig an. Zwar ist die Frage, inwieweit Studien oder Gutachten
erforderlich sind, um die Notwendigkeit von Mindestpreisen für
Mietwagenanbieter zu belegen, noch nicht abschließend geklärt. Die Situation am
Mietwagenmarkt in Frankfurt ist jedoch so eindeutig, dass sich eine solche
Regelung sehr gut begründen lässt. So liefert etwa das Gutachten zu
Mindestbeförderungsentgelten in der Stadt Heidelberg von Linne + Krause
(erstellt Februar 2025) hinreichende Hinweise dazu. Dort wird u. a. darauf
verwiesen, dass sich in Frankfurt am Main "ein kritischer
Schwarzwirtschaftskomplex" etabliert hat, der bis in die Rhein-Neckar-Region
ausgreift. Weiterhin wird dort ausgeführt, dass sich die Zahl der Mietwagen
seit 2015 in Frankfurt annähernd versechsfacht und damit die Zahl der Taxis
überholt hat. Um die Existenzgefährdung des
Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems durch die Praxis von
Preisdumping im Mietwagenverkehr zu unterbinden, ist der Magistrat
aufgefordert, unverzüglich Mindestpreise für Mietwagenanbieter festzulegen.
Dabei kann er sich an dem Beispiel der Stadt Heidelberg orientieren, wo seit
dem 01. August 2025 Mindestpreise für Mietwagen eingeführt wurden und diese
maximal 7,5 Prozent unter den festgelegten Taxitarifen liegen dürfen. Der Magistrat darf die Einführung von Mindestpreisen
für Mietwagen in Frankfurt nicht weiter verzögern und ist dazu aufgefordert,
jetzt unverzüglich zum Schutz des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen
Verkehrssystems präventiv tätig zu werden.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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