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Vorlagentyp: NR ID: NR_1336_2025 Erstellt: 19.08.2025 Aktualisiert: 23.09.2025

Parser Lab: Gefahrenabwehrverordnung präzisieren

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Antrag vom
 19.08.2025, NR 1336  Betreff:  Gefahrenabwehrverordnung präzisieren
    Die
 Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:   Die Gefahrenabwehrverordnung (GAV) der Stadt
 Frankfurt am Main wird wie folgt geändert:   1.  § 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:  "Aggressives, aufdringliches,
 bedrängendes Betteln, Betteln in behindernder Form oder durch nachdrückliches
 oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das
 Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen ist verboten.
     
 "    2. § 13 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst: "3. entgegen § 7 Abs. 3 in
 aggressiver, aufdringlicher, bedrängender Weise, Betteln durch behinderndes
 oder nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen sowie mit oder mittels
 Minderjährigen bettelt,"     Begründung: In vielen Bereichen der Stadt nimmt die Bettelei
 sichtbar zu; Passantinnen und Passanten berichten vermehrt von Störungen im
 Alltag, insbesondere durch aufdringliches, bedrängendes oder behinderndes
 Auftreten. Um hier eine klare, einheitliche und vollzugstaugliche Linie
 sicherzustellen, ist eine sprachliche Präzisierung der Gefahrenabwehrverordnung
 geboten.     Die
 Ersetzung des Wortes "insbesondere" durch "Betteln" in §7 Abs. 3 sowie die
 gleichlautende Anpassung in §13 Abs. 3 beseitigen auslegungsbedingte
 Unschärfen, erhöhen
 Normenklarheit und Bestimmtheit und stellen sicher, dass der
 Ordnungswidrigkeitentatbestand deckungsgleich zur materiellen Verbotsnorm
 angewendet werden kann. Die Änderung erweitert den Tatbestand nicht, sondern
 präzisiert ihn für eine einheitliche, verhältnismäßige Vollz 
 ugspraxis.    Antragsteller: 
            FDP  
 Vertraulichkeit: Nein   Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Personal, Sicherheit und Digitalisierung 
            Ausschuss für
 Soziales und Gesundheit   Versandpaket: 20.08.2025     Beratungsergebnisse:  38. Sitzung des
 Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 04.09.2025, TO I, TOP 14
     
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Die Vorlage NR 1336 wird
 abgelehnt.         Abstimmung: 
     GRÜNE, SPD, Linke, Volt,   ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
 gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage   NR 99/21) sowie FDP und
 AfD (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Votum im   Ausschuss für Personal,
 Sicherheit und Digitalisierung)      38. Sitzung des
 Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO
 I, TOP 17                           Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Die Vorlage NR 1336 wird
 abgelehnt.         Abstimmung: 
     GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt   und ÖkoLinX-ELF
 gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), FDP und AfD (=   Annahme)  
     Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  FRAKTION (= Ablehnung)    Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
    Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)     43. Sitzung der
 Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 35      
 
                  Beschluss:        Die Vorlage NR 1336 wird   abgelehnt. 
       Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG,   Volt, ÖkoLinX-ELF und
 FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), FDP   und AfD (= Annahme)
 sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung);   Stadtv. Bäppler-Wolf (=
 Enthaltung)      Beschlussausfertigung(en):  §
 6612, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

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  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Gefahrenabwehrverordnung präzisieren

Begründung

<p>In vielen Bereichen der Stadt nimmt die Bettelei sichtbar zu; Passantinnen und Passanten berichten vermehrt von Störungen im Alltag, insbesondere durch aufdringliches, bedrängendes oder behinderndes Auftreten. Um hier eine klare, einheitliche und vollzugstaugliche Linie sicherzustellen, ist eine sprachliche Präzisierung der Gefahrenabwehrverordnung geboten. Die Ersetzung des Wortes "insbesondere" durch "Betteln" in §7 Abs. 3 sowie die gleichlautende Anpassung in §13 Abs. 3 beseitigen auslegungsbedingte Unschärfen, erhöhen Normenklarheit und Bestimmtheit und stellen sicher, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand deckungsgleich zur materiellen Verbotsnorm angewendet werden kann. Die Änderung erweitert den Tatbestand nicht, sondern präzisiert ihn für eine einheitliche, verhältnismäßige Vollz ugspraxis.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
12
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
1 Feld(er) fehlen