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Gefahrenabwehrverordnung präzisieren

Vorlagentyp: NRCDU
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf aggressives Betteln. Dies soll durch eine klare Formulierung der Verbotsnormen erreicht werden, um die Normenklarheit und Bestimmtheit zu erhöhen. Das erwartete Ergebnis ist eine einheitliche und verhältnismäßige Vollzugspraxis.

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Gefahrenabwehrverordnung (GAV) der Stadt Frankfurt am Main wird wie folgt geändert:

1.

§ 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

"Aggressives, aufdringliches, bedrängendes Betteln, Betteln in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen ist verboten. "

2.

§ 13 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:

"3. entgegen § 7 Abs. 3 in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender Weise, Betteln durch behinderndes oder nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen sowie mit oder mittels Minderjährigen bettelt,"

Begründung

In vielen Bereichen der Stadt nimmt die Bettelei sichtbar zu; Passantinnen und Passanten berichten vermehrt von Störungen im Alltag, insbesondere durch aufdringliches, bedrängendes oder behinderndes Auftreten. Um hier eine klare, einheitliche und vollzugstaugliche Linie sicherzustellen, ist eine sprachliche Präzisierung der Gefahrenabwehrverordnung geboten. Die Ersetzung des Wortes "insbesondere" durch "Betteln" in §7 Abs. 3 sowie die gleichlautende Anpassung in §13 Abs. 3 beseitigen auslegungsbedingte Unschärfen, erhöhen Normenklarheit und Bestimmtheit und stellen sicher, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand deckungsgleich zur materiellen Verbotsnorm angewendet werden kann. Die Änderung erweitert den Tatbestand nicht, sondern präzisiert ihn für eine einheitliche, verhältnismäßige Vollzugspraxis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. August 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 38 · 04.09.2025
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1336 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 99/21) sowie FDP und AfD (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 38 · 15.09.2025
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1336 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfD
Enthaltung:
Stadtv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 18.09.2025
TO II, TOP 35
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1336 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfDGartenpartei
Enthaltung:
Stadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), FDP und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)

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