Gefahrenabwehrverordnung präzisieren
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf aggressives Betteln. Dies soll durch eine klare Formulierung der Verbotsnormen erreicht werden, um die Normenklarheit und Bestimmtheit zu erhöhen. Das erwartete Ergebnis ist eine einheitliche und verhältnismäßige Vollzugspraxis.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Gefahrenabwehrverordnung (GAV) der Stadt Frankfurt am Main wird wie folgt geändert:
1.
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Aggressives, aufdringliches, bedrängendes Betteln, Betteln in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen ist verboten. "
2.
§ 13 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:
"3. entgegen § 7 Abs. 3 in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender Weise, Betteln durch behinderndes oder nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen sowie mit oder mittels Minderjährigen bettelt,"
Begründung
In vielen Bereichen der Stadt nimmt die Bettelei sichtbar zu; Passantinnen und Passanten berichten vermehrt von Störungen im Alltag, insbesondere durch aufdringliches, bedrängendes oder behinderndes Auftreten. Um hier eine klare, einheitliche und vollzugstaugliche Linie sicherzustellen, ist eine sprachliche Präzisierung der Gefahrenabwehrverordnung geboten. Die Ersetzung des Wortes "insbesondere" durch "Betteln" in §7 Abs. 3 sowie die gleichlautende Anpassung in §13 Abs. 3 beseitigen auslegungsbedingte Unschärfen, erhöhen Normenklarheit und Bestimmtheit und stellen sicher, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand deckungsgleich zur materiellen Verbotsnorm angewendet werden kann. Die Änderung erweitert den Tatbestand nicht, sondern präzisiert ihn für eine einheitliche, verhältnismäßige Vollzugspraxis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. August 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 99/21) sowie FDP und AfD (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), FDP und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 99/21), FDP und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung)