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Vorlagentyp: M ID: M_186_2024 Erstellt: 06.12.2024 Aktualisiert: 07.07.2025

Parser Lab: Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ✅ Vorgang ✅ Beschlussvorschlag ℹ️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M
 186  Betreff:
  Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt
 Vorgang:  l. Beschl. d.
 Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20)       1. Es dient zur Kenntnis, dass
 ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz
 unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt
 Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und
 Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können.
 Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen
 Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova
 angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde.   2. Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der
 Mainova wird zugestimmt.    3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova
 einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.   4. Die für die Beauftragung der Mainova
 erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als
 Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt
 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das
 Projekt "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" Mittel in Höhe von jeweils
 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für
 Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses
 "Klimaneutrales Frankfurt 2035" möglichst optimal zur Reduzierung von
 Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den
 Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche
 Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem
 Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 gemäß
 der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten
 für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die
 Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt
 werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 "Energetische
 Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 zu finanzieren.   5. Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung
 auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 "Allgemeine
 Infrastrukturmaßnahmen Zoo" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die
 Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid
 erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten.   6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition
 Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen
 anfallen.       Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss
 "Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse" vom 12.05.2022,
 § 1650 (NR 316/22), festgelegt, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035
 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen
 Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um
 der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
 gerecht zu werden. Hinzu kommt die immer noch aktuelle Energiekrise, die uns
 dazu zwingt, möglichst schnell unabhängig von Erdgaslieferungen zu werden.
Die Mainova wird das gesamte
 Fernwärmenetz sukzessive dekarbonisieren und garantiert in Ihrem Angebot vom
 12.02.2024 bis spätestens 2040 100% Grüne Wärme. Der Mainova Sondertarif "Grüne
 Fernwärme" enthält bereits heute die Anforderung von 60 % aus erneuerbarer
 Energie nach AGFW 309/9. Da bereits mehr als ein Viertel des gesamten
 Wärmebedarfs von Frankfurt über Fernwärme gedeckt wird, ist die vollständige
 Dekarbonisierung ein langfristiges Projekt. Um bereits im Laufe des
 Transformationsprozesses klimaneutrale Fernwärme liefern zu können, konzipiert
 Mainova eine noch limitierte Tarifoption, mit der neue, zusätzliche
 klimaneutrale Wärmeerzeuger den Kunden, die eine frühere Klimaneutralität
 anstreben, explizit zugeordnet werden können. Mit dem Hochlauf dieser Quellen
 wird die Wärme dieses Tarifs bis spätestens 2033, ggf. aber auch schon früher
 klimaneutral sein. Die Stadt Frankfurt wird regelmäßig mit der Mainova
 eruieren, wie das Ziel bereits zu einem früheren Zeitpunkt und möglichst vor
 2030 erreicht werden kann.     B. Alternativen Grundsätzlich kommen zur Dekarbonisierung der
 Wärmeversorgung auch Elektrowärmepumpen mit Erdsonden in Frage. Im verdichteten
 innerstädtischen Bereich sind Erdsonden aus Platzgründen oder geologischen
 Gründen jedoch häufig nicht möglich. Dies trifft auch auf das Zoogelände zu,
 das sehr dicht bebaut ist und zudem über alten Baumbestand verfügt, der
 erhalten werden soll. Aus diesem Grund ist auch bei der Fernwärme ein Anschluss
 an das Fernwärmenetz zu priorisieren, der um das Zoogelände herum verläuft.
      C. Lösung Im Haushaltsplan 2024 inkl. des
 Finanzplanungszeitraums bis 2027 sind verschiedene Mittel für Maßnahmen zur
 Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung
 eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und
 zielgerichtet investiert und ein großer Teil gemäß den
 "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" für die Energetische
 Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
 der städtischen Liegenschaften eingesetzt und genutzt werden.    Damit ein größtmöglicher Effekt in Bezug auf die
 Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erzielt
 werden kann, sollen möglichst viele städtische Liegenschaften an die bereits
 vorhandenen Fernwärmeversorgungsanlagen der Mainova angeschlossen werden. Im
 Gegenzug verpflichtet sich Mainova, das gesamte Fernwärmesystem zu
 dekarbonisieren.  
Im bereits geschlossenen
 Rahmenvertrag mit der Mainova wurden zum primären Anschluss an das
 Fernwärmenetz diverse Liegenschaften festgelegt, die in unmittelbarer Nähe
 einer bestehenden Fernwärmeleitung liegen und bei denen die Mainova als
 einziger möglicher Vertragspartner infrage kommt. Wärmenetze anderer Anbieter
 sind in der Nähe dieser Liegenschaften nicht vorhanden und können auch nicht
 wirtschaftlich errichtet werden. Die Mainova hat daher bei diesen
 Liegenschaften ein Alleinstellungsmerkmal. Der Zoo befindet sich zwar nicht in
 unmittelbarer Nähe der Fernwärmeleitungen des Bestandes der Mainova, Wärmenetze
 anderer Anbieter sind in der Nähe aber auch nicht vorhanden, so dass die
 Mainova auch hier ein Alleinstellungsmerkmal hat.    Für die Anbindung des Zoos an die bestehenden
 Fernwärmeleitungen ist allerdings eine aufwendigere Verlängerung des
 Bestandnetzes um ca. 1.823 Trassenmeter notwendig, daher wurde der Zoo im
 Rahmenvertrag mit der Mainova noch nicht berücksichtigt als Liegenschaft, die
 primär an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Allerdings dient die
 verlängerte Trasse anschließend auch den umliegenden städtischen
 Liegenschaften, die gemäß dem geschlossenen Rahmenvertrag primär für den
 Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen sind. Diese können somit erst nach
 Anbindung des Zoos auch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.    Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der
 Mainova ist somit unabdingbar.   Das beigefügte Angebot der Mainova (Anlage 1) hält
 die in der Begründung genannten Anforderungen an die Dekarbonisierung
 ein.  Die Mainova ist daher mit der Anbindung des Zoos an das
 Fernwärmenetz zu beauftragen. Damit wird eine günstige Gelegenheit
 wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen
 Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.   Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die
 Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates
zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt.    Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige
 Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn
 dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des
 Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und
 Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der
 Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur
 Klimaneutralität sein.     Begründung der Wirtschaftlichkeit:   Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§
 5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen
 Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum
 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der
 Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in
 Frankfurt am Main" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy
 research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale
 Wärmeplanung abrufbar. In der Studie wurden die
 aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur
 Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme
 sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet.
 Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie
 entnommen werden:   Um die Gebäude der Stadt Frankfurt
 am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der
 Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme
 weitreichend umgestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass erneuerbare
 Ressourcen sowie auch Abwärme vor allem lokal und nicht unbegrenzt zur
 Verfügung stehen. Gleichzeitig können zahlreiche der vorhandenen lokalen
 Abwärmepotenziale, wie etwa die Abwärme aus Rechenzentren, über Wärmenetze sinnvoll nutzbar gemacht
 werden.    In der Studie hat die Gegenüberstellung der Kosten
 einer Wärmebereitstellung aus Fernwärme und aus unterschiedlichen dezentralen
 Versorgungssystemen gezeigt, dass Fernwärmesysteme in Frankfurt am Main
 geeignet sind, Gebäude kosteneffizient mit Wärme zu versorgen, und dass in
 allen analysierten Ausbau- und Aufbringungsszenarien die
 Fernwärmebereitstellung günstiger ist als jede alternative dezentrale
 Versorgungsoption. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein geeignet
 entwickeltes Fernwärmesystem in der Lage ist, diverse kostengünstige
 Wärmequellen nutzbar zu machen. Im Gegensatz dazu sind diese Möglichkeiten bei
 dezentralen Systemen stark eingeschränkt. In der Vergangenheit stand mit
 fossilem russischem Erdgas ein billiger Energieträger zur Verfügung, der
 relativ einfach über das Gasleitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden
 transportiert werden konnte. Aus heutiger Sicht kann nicht davon ausgegangen
 werden, dass in einem CO2-neutralen Energiesystem zukünftig ein adäquater
gasförmiger Energieträger in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen
 wird. Daher muss auch in Szenarien mit niedrigen zukünftigen Energiepreisen
 davon ausgegangen werden, dass der Preis für einen solchen gasförmigen
 Energieträger deutlich über dem heutigen Endkundenpreis liegen wird. Des
 Weiteren ist damit zu rechnen, dass der Preis eines gasförmigen Energieträgers
 mit steigender Nutzung eines solchen in den unterschiedlichen Bereichen des
 Energiesystems steigen wird.   Zwar ist auf städtischer Ebene mit einem ähnlichen
 Effekt auch für die Kosten der Wärmeaufbringung bei Fernwärmesystemen zu
 rechnen. In zwei in der Studie dargestellten Varianten der Wärmeaufbringung
 zeigt sich eine stärkere Abhängigkeit der Bereitstellungskosten von den
 angenommenen Preisentwicklungen für die Variante mit einem "hohen Anteil Gas"
 gegenüber der Variante "niedriger Anteil Gas". Allerdings zeigt sich
 gleichzeitig, dass die Kosten der Wärmebereitstellung aus Fernwärme aufgrund unterschiedlicher Wärmequellen 
generell deutlich weniger sensitiv auf die Preisentwicklung reagieren,
 als dies bei den Kosten der dezentralen Versorgungsoption der Fall ist, und
 dass grundsätzlich die Bereitstellung über Fernwärme günstiger ist als die
 dezentralen Optionen.   Als konkrete Handlungsempfehlung wird daher der
 Anschluss der Städtischen Liegenschaften an die (dekarbonisierte) Fernwärme und
 eine Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze benannt.   Somit trägt der Anschluss des Zoos an
 die Fernwärme zu einer Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze und damit zu
 einer kostengünstigeren Wärmeversorgung und einer Dekarbonisierung der
 Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt bei.     D. Kosten 1. Investitionsbedarf:   1.1 Angebot Mainova:       
      EUR netto     EUR brutto     1.
 Baukostenzuschuss 5.413 kW   319.360 € 
 380.038,40 € 
   2. Beteiligung i. H. v. 70% an   den
 Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen   in
 Kunststoffmantelrohr (KMR)    8.663.800,00 € 
 10.309.922,00 €
    3. Hausanschlussleitungen (11   Stück) verschiedener
 Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und   Erstabsperrung,
 primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m,   Wärmedämmung
  977.440,00 € 
 1.163.153,60 € 
   4. Übergabestationen (11 Stück)   für verschiedene
 Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung,   Messung und
 Wärmedämmung   269.860,00 € 
 321.133,40 € 
   Angebotssumme    10.230.460,00 €
    12.174.247,40 €
        1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat
 beauftragt werden müssen:  
   
  Gemäß Kostenprognose vom   24.06.2024
 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende   Gesamtkosten
 für die bauseitigen Eigenleistungen an (die detaillierten Kosten   für die
 jeweiligen Gebäude sind der Anlage 2 zu entnehmen):       EUR netto     EUR brutto     410
 Abwasser-, Wasser- und   Gasanlagen   91.230,00 € 
 108.563,70 € 
   420  Wärmeversorgungsanlagen   449.080,00 € 
 534.405,20 € 
   440  Elektrische Anlagen   95.920,00 € 
 114.144,80 € 
   450 Kommunikations-,   sicherheits- und  informationstechnische Anlagen
  57.090,00 € 
 67.937,10 € 
   480 Gebäude- und   Anlagenautomation 
 133.360,00 € 
 158.698,40 € 
   490 Sonstige Leistungen (z.B.   Kernbohrungen der
 Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der   Außenwand, Mobilfunknetz
 usw.)   147.100,00 € 
 175.049,00 € 
   400 Gesamtkosten    973.780,00 € 
   1.158.798,20 €
    
       1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom
 Zoo separat beauftragt werden muss:     
  Planungsleistungen für die
 Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten,
 wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose
 für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird (Abrechnung nach
 HOAI):   
   EUR netto     EUR brutto     700
 Baunebenkosten    194.756,00 € 
   231.759,64 € 
    
  2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
 Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des
 Angebotes.   2.1 Beauftragung Mainova:       
Jahr     Verpflichtung   ( EUR brutto)     Leistungen     Ausgaben   (EUR brutto)     Ca.   2024 
  12.174.247,40 €    Anzahlungsanforderung 15% v.
 Bestellwert      1.826.137,11 €                  Ca.
 2025         40% bei
 Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren   Erschließung  40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die
 Hausanschlüsse       
 4.869.698,96 €   
      
4.869.698,96 €       9.739.397,92 €                             Ca.
 2026/2027         5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme
     608.712,37  €                                  
Summe 2024 - 2026    
12.174.247,40 € 
      2.2 Bauseitige Eigenleistungen:       
Jahr     Verpflichtung   ( EUR brutto)     Leistungen     Ausgaben   (EUR brutto)     Ca. 2025
     1.158.798,20 €   Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit
 offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird.  Die Kosten werden schätzungsweise
 hälftig in 2025 und 2026 anfallen.     579.399,10 €        
     
                 Ca.   2026          s.o.      579.399,10 €    
          
   Summe 2025 - 2026     
 1.158.798,20 €        2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros:   
    Jahr    
Verpflichtung   ( EUR brutto)    
Leistungen    
Ausgaben   (EUR brutto)       Ca. 2025    231.759,64 €    Baunebenkosten 
    231.759,64 €  
     Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige
 Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto):    
    Summe 2024 - 2026/2027    
13.564.805,24 € 
      3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des
 Umfangs- und Zeitraums: keine   4. Jahresfolgekosten:   a) Persönliche Ausgaben: keine   b) Sachkosten     Es entstehen Wartungskosten für die
 Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die
 Fernwärmeübergabestationen liegen bei: Ca. 7.500,00 €/Jahr   c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung  13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 =
 108.518,44 EUR/a 2.
 Abschreibung 13.564.805,24
 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a   5. Jahreserträge: keine   6. Leistungen Dritter: keine   7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine   8. Sonstiges: keine      Anlage   1_Angebot   (ca.   473 KB)  Anlage
   2_Kostenprognose   (ca.  
 212 KB)    Vertraulichkeit:
 Nein   Nebenvorlage: 
            Antrag vom
 22.01.2025, NR 1100
  dazugehörende Vorlage: 
            Antrag vom
 15.03.2022, NR 316
            Vortrag des
 Magistrats vom 10.02.2023, M 20 
            Antrag vom
 11.03.2025, OF
 483/4            
 Anregung vom 25.03.2025, OA 542  
 Zuständige Ausschüsse:            
 Ältestenausschuss 
            Haupt- und
 Finanzausschuss 
            Ausschuss für
 Kultur, Wissenschaft und Sport 
            Ausschuss für
 Planen, Wohnen und Städtebau 
            Ausschuss für
 Klima- und Umweltschutz 
            Ausschuss für
 Wirtschaft, Recht und Frauen   Beratung im Ortsbeirat: 4  
 Versandpaket: 11.12.2024     Beratungsergebnisse:  32. Sitzung des
 Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.01.2025, TO I, TOP 6
     
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage M 186 wird in der
 vorgelegten Fassung zugestimmt.         Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP, Volt und   FRAKTION gegen AfD (=
 Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss   für Klima- und
 Umweltschutz) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Planen,   Wohnen und
 Städtebau) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)   
    32. Sitzung des
 Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 10
     
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage M 186 wird in der
 vorgelegten Fassung zugestimmt.         Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP, Volt und   FRAKTION gegen Linke und
 BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts);   CDU und ÖkoLinX-ELF (=
 Votum im Haupt- und Finanzausschuss)        Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  AfD (= Ablehnung)   Gartenpartei (= Enthaltung)  
  35. Sitzung des OBR 4
 am 21.01.2025, TO II, TOP 14                           Beschluss:        Der Vorlage M 186 wird   zugestimmt. 
       Abstimmung:    
  Annahme bei Enthaltung CDU, FDP   und ÖkoLinX-ARL
     
32. Sitzung des
 Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP
 15                           Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Der Vorlage M 186 wird in der
 vorgelegten Fassung zugestimmt.         Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, FDP, Volt und   FRAKTION gegen AfD (=
 Ablehnung) sowie Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen   des
 Revisionsberichts); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und
 Finanzausschuss)      
 Sonstige
 Voten/Protokollerklärung:   Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (=
 Annahme)     32. Sitzung des
 Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP
 8                           Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      1.    Der Vorlage M 186 wird in der   vorgelegten Fassung
 zugestimmt.       2.    Es dient zur Kenntnis, dass der   Ausschuss für
 Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 1100   auf den
 Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.        Abstimmung:   
  zu 1.    GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und   FRAKTION gegen CDU
 (= Annahme im Rahmen NR 1100) AfD (= Ablehnung) sowie   BFF-BIG (= Annahme im
 Rahmend des Revisionsberichts);    ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und
 Finanzausschuss)      
zu 2.    GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke,   AfD, Volt,
 ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG      35. Sitzung des
 Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 16      
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      1.    Der Vorlage M 186 wird in der   vorgelegten Fassung
 zugestimmt.       2.    Es dient zur Kenntnis, dass der   Haupt- und
 Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1100 auf den   Ältestenausschuss
 delegiert hat.        Abstimmung: 
    zu 1.    GRÜNE, SPD, FDP, Volt und   FRAKTION gegen CDU (=
 Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1100), Linke (=   Annahme im Rahmen des
 Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (=   Ablehnung)  
    zu 2.    GRÜNE, SPD, FDP, Volt und   ÖkoLinX-ELF gegen CDU,
 Linke und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); AfD   (= Enthaltung) 
      Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
 1:   BFF-BIG (M 186 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 
 Gartenpartei (M 186 = Enthaltung)    Stadtv. Yilmaz (M 186 = Annahme)
    35. Sitzung des
 Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 5      
 
                  Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      1.    Der Vorlage M 186 wird in der   vorgelegten Fassung
 zugestimmt.       2.    Die Vorlage NR 1100 wird dem   Magistrat zur Prüfung
 und Berichterstattung überwiesen.        Abstimmung:   
  zu 1.    GRÜNE, SPD, FDP, Volt und   FRAKTION gegen CDU (=
 Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1100), Linke und   BFF-BIG (= Annahme im
 Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und   ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 
     zu 2.    GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und   FRAKTION gegen CDU
 und BFF-BIG (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie   ÖkoLinX-ELF (= Satz 1
 Ablehnung, Punkte 1. bis 3. Annahme)        Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
 1:   Gartenpartei (M 186 und NR 1100 = Enthaltung)   Stadtv. Yilmaz
 (M 186 = Annahme)   Stadtv. Dr. Schulz (M 186 = Annahme, NR 1100 =
 Ablehnung)     37. Sitzung der
 Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 25      
 
                  Beschluss:        1.    Der Vorlage
 M 186 wird in der   vorgelegten Fassung zugestimmt.    
  2.    Die Vorlage
 NR 1100 wird dem   Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 
      Abstimmung:   
  zu 1.    GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION,   Stadtv. Yilmaz und
 Stadtv. Schulz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage   NR 1111), Linke und
 BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)   sowie AfD und
 ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)   
   zu 2.    GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und   FRAKTION gegen CDU
 und BFF-BIG (= Annahme), AfD und Stadtv. Dr. Schulz (=   Ablehnung) sowie
 ÖkoLinX-ELF (= Satz 1 Ablehnung, Punkte 1. bis 3. Annahme);   Gartenpartei (=
 Enthaltung)      Beschlussausfertigung(en):  § 5695, 37. Sitzung
 der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025  Aktenzeichen: 77

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Betreff

Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt

Vorgang

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20)

Beschlussvorschlag

1. Es dient zur Kenntnis, dass ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde. 2. Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova wird zugestimmt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen. 4. Die für die Beauftragung der Mainova erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das Projekt "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" Mittel in Höhe von jeweils 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses "Klimaneutrales Frankfurt 2035" möglichst optimal zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 zu finanzieren. 5. Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 "Allgemeine Infrastrukturmaßnahmen Zoo" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten. 6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen anfallen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss "Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22), festgelegt, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Hinzu kommt die immer noch aktuelle Energiekrise, die uns dazu zwingt, möglichst schnell unabhängig von Erdgaslieferungen zu werden. Die Mainova wird das gesamte Fernwärmenetz sukzessive dekarbonisieren und garantiert in Ihrem Angebot vom 12.02.2024 bis spätestens 2040 100% Grüne Wärme. Der Mainova Sondertarif "Grüne Fernwärme" enthält bereits heute die Anforderung von 60 % aus erneuerbarer Energie nach AGFW 309/9. Da bereits mehr als ein Viertel des gesamten Wärmebedarfs von Frankfurt über Fernwärme gedeckt wird, ist die vollständige Dekarbonisierung ein langfristiges Projekt. Um bereits im Laufe des Transformationsprozesses klimaneutrale Fernwärme liefern zu können, konzipiert Mainova eine noch limitierte Tarifoption, mit der neue, zusätzliche klimaneutrale Wärmeerzeuger den Kunden, die eine frühere Klimaneutralität anstreben, explizit zugeordnet werden können. Mit dem Hochlauf dieser Quellen wird die Wärme dieses Tarifs bis spätestens 2033, ggf. aber auch schon früher klimaneutral sein. Die Stadt Frankfurt wird regelmäßig mit der Mainova eruieren, wie das Ziel bereits zu einem früheren Zeitpunkt und möglichst vor 2030 erreicht werden kann.

B. Alternativen

Grundsätzlich kommen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auch Elektrowärmepumpen mit Erdsonden in Frage. Im verdichteten innerstädtischen Bereich sind Erdsonden aus Platzgründen oder geologischen Gründen jedoch häufig nicht möglich. Dies trifft auch auf das Zoogelände zu, das sehr dicht bebaut ist und zudem über alten Baumbestand verfügt, der erhalten werden soll. Aus diesem Grund ist auch bei der Fernwärme ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu priorisieren, der um das Zoogelände herum verläuft.

C. Lösung Im Haushaltsplan 2024 inkl. des

Finanzplanungszeitraums bis 2027 sind verschiedene Mittel für Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und zielgerichtet investiert und ein großer Teil gemäß den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" für die Energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften eingesetzt und genutzt werden. Damit ein größtmöglicher Effekt in Bezug auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erzielt werden kann, sollen möglichst viele städtische Liegenschaften an die bereits vorhandenen Fernwärmeversorgungsanlagen der Mainova angeschlossen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Mainova, das gesamte Fernwärmesystem zu dekarbonisieren. Im bereits geschlossenen Rahmenvertrag mit der Mainova wurden zum primären Anschluss an das Fernwärmenetz diverse Liegenschaften festgelegt, die in unmittelbarer Nähe einer bestehenden Fernwärmeleitung liegen und bei denen die Mainova als einziger möglicher Vertragspartner infrage kommt. Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe dieser Liegenschaften nicht vorhanden und können auch nicht wirtschaftlich errichtet werden. Die Mainova hat daher bei diesen Liegenschaften ein Alleinstellungsmerkmal. Der Zoo befindet sich zwar nicht in unmittelbarer Nähe der Fernwärmeleitungen des Bestandes der Mainova, Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe aber auch nicht vorhanden, so dass die Mainova auch hier ein Alleinstellungsmerkmal hat. Für die Anbindung des Zoos an die bestehenden Fernwärmeleitungen ist allerdings eine aufwendigere Verlängerung des Bestandnetzes um ca. 1.823 Trassenmeter notwendig, daher wurde der Zoo im Rahmenvertrag mit der Mainova noch nicht berücksichtigt als Liegenschaft, die primär an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Allerdings dient die verlängerte Trasse anschließend auch den umliegenden städtischen Liegenschaften, die gemäß dem geschlossenen Rahmenvertrag primär für den Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen sind. Diese können somit erst nach Anbindung des Zoos auch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova ist somit unabdingbar. Das beigefügte Angebot der Mainova (Anlage 1) hält die in der Begründung genannten Anforderungen an die Dekarbonisierung ein. Die Mainova ist daher mit der Anbindung des Zoos an das Fernwärmenetz zu beauftragen. Damit wird eine günstige Gelegenheit wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt. Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur Klimaneutralität sein. Begründung der Wirtschaftlichkeit: Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§ 5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale Wärmeplanung abrufbar. In der Studie wurden die aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet. Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie entnommen werden: Um die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme weitreichend umgestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass erneuerbare Ressourcen sowie auch Abwärme vor allem lokal und nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können zahlreiche der vorhandenen lokalen Abwärmepotenziale, wie etwa die Abwärme aus Rechenzentren, über Wärmenetze sinnvoll nutzbar gemacht werden. In der Studie hat die Gegenüberstellung der Kosten einer Wärmebereitstellung aus Fernwärme und aus unterschiedlichen dezentralen Versorgungssystemen gezeigt, dass Fernwärmesysteme in Frankfurt am Main geeignet sind, Gebäude kosteneffizient mit Wärme zu versorgen, und dass in allen analysierten Ausbau- und Aufbringungsszenarien die Fernwärmebereitstellung günstiger ist als jede alternative dezentrale Versorgungsoption. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein geeignet entwickeltes Fernwärmesystem in der Lage ist, diverse kostengünstige Wärmequellen nutzbar zu machen. Im Gegensatz dazu sind diese Möglichkeiten bei dezentralen Systemen stark eingeschränkt. In der Vergangenheit stand mit fossilem russischem Erdgas ein billiger Energieträger zur Verfügung, der relativ einfach über das Gasleitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert werden konnte. Aus heutiger Sicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einem CO2-neutralen Energiesystem zukünftig ein adäquater gasförmiger Energieträger in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Daher muss auch in Szenarien mit niedrigen zukünftigen Energiepreisen davon ausgegangen werden, dass der Preis für einen solchen gasförmigen Energieträger deutlich über dem heutigen Endkundenpreis liegen wird. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass der Preis eines gasförmigen Energieträgers mit steigender Nutzung eines solchen in den unterschiedlichen Bereichen des Energiesystems steigen wird. Zwar ist auf städtischer Ebene mit einem ähnlichen Effekt auch für die Kosten der Wärmeaufbringung bei Fernwärmesystemen zu rechnen. In zwei in der Studie dargestellten Varianten der Wärmeaufbringung zeigt sich eine stärkere Abhängigkeit der Bereitstellungskosten von den angenommenen Preisentwicklungen für die Variante mit einem "hohen Anteil Gas" gegenüber der Variante "niedriger Anteil Gas". Allerdings zeigt sich gleichzeitig, dass die Kosten der Wärmebereitstellung aus Fernwärme aufgrund unterschiedlicher Wärmequellen generell deutlich weniger sensitiv auf die Preisentwicklung reagieren, als dies bei den Kosten der dezentralen Versorgungsoption der Fall ist, und dass grundsätzlich die Bereitstellung über Fernwärme günstiger ist als die dezentralen Optionen. Als konkrete Handlungsempfehlung wird daher der Anschluss der Städtischen Liegenschaften an die (dekarbonisierte) Fernwärme und eine Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze benannt. Somit trägt der Anschluss des Zoos an die Fernwärme zu einer Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze und damit zu einer kostengünstigeren Wärmeversorgung und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt bei.

D. Kosten 1. Investitionsbedarf:

1.1 Angebot Mainova: EUR netto EUR brutto 1. Baukostenzuschuss 5.413 kW 319.360 € 380.038,40 € 2. Beteiligung i. H. v. 70% an den Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen in Kunststoffmantelrohr (KMR) 8.663.800,00 € 10.309.922,00 € 3. Hausanschlussleitungen (11 Stück) verschiedener Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und Erstabsperrung, primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m, Wärmedämmung 977.440,00 € 1.163.153,60 € 4. Übergabestationen (11 Stück) für verschiedene Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung, Messung und Wärmedämmung 269.860,00 € 321.133,40 € Angebotssumme 10.230.460,00 € 12.174.247,40 € 1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen: Gemäß Kostenprognose vom 24.06.2024 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende Gesamtkosten für die bauseitigen Eigenleistungen an (die detaillierten Kosten für die jeweiligen Gebäude sind der Anlage 2 zu entnehmen): EUR netto EUR brutto 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 91.230,00 € 108.563,70 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 449.080,00 € 534.405,20 € 440 Elektrische Anlagen 95.920,00 € 114.144,80 € 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 57.090,00 € 67.937,10 € 480 Gebäude- und Anlagenautomation 133.360,00 € 158.698,40 € 490 Sonstige Leistungen (z.B. Kernbohrungen der Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der Außenwand, Mobilfunknetz usw.) 147.100,00 € 175.049,00 € 400 Gesamtkosten 973.780,00 € 1.158.798,20 € 1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom Zoo separat beauftragt werden muss: Planungsleistungen für die Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten, wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird (Abrechnung nach HOAI): EUR netto EUR brutto 700 Baunebenkosten 194.756,00 € 231.759,64 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des Angebotes. 2.1 Beauftragung Mainova: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2024 12.174.247,40 € Anzahlungsanforderung 15% v. Bestellwert 1.826.137,11 € Ca. 2025 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren Erschließung 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die Hausanschlüsse 4.869.698,96 € 4.869.698,96 € 9.739.397,92 € Ca. 2026/2027 5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme 608.712,37 € Summe 2024 - 2026 12.174.247,40 € 2.2 Bauseitige Eigenleistungen: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 1.158.798,20 € Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird. Die Kosten werden schätzungsweise hälftig in 2025 und 2026 anfallen. 579.399,10 € Ca. 2026 s.o. 579.399,10 € Summe 2025 - 2026 1.158.798,20 € 2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 231.759,64 € Baunebenkosten 231.759,64 € Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto): Summe 2024 - 2026/2027 13.564.805,24 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten Es entstehen Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen liegen bei: Ca. 7.500,00 €/Jahr c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 = 108.518,44 EUR/a 2. Abschreibung 13.564.805,24 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage 1_Angebot (ca. 473 KB) Anlage 2_Kostenprognose (ca. 212 KB)

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Damit wird eine günstige Gelegenheit wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt. Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur Klimaneutralität sein. Begründung der Wirtschaftlichkeit: Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§ 5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der \"Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main\" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale Wärmeplanung abrufbar. In der Studie wurden die aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet. Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie entnommen werden: Um die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme weitreichend umgestellt werden. 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        "title": "Kosten 1. Investitionsbedarf:",
        "content": "1.1 Angebot Mainova: EUR netto EUR brutto 1. Baukostenzuschuss 5.413 kW 319.360 € 380.038,40 € 2. Beteiligung i. H. v. 70% an den Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen in Kunststoffmantelrohr (KMR) 8.663.800,00 € 10.309.922,00 € 3. Hausanschlussleitungen (11 Stück) verschiedener Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und Erstabsperrung, primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m, Wärmedämmung 977.440,00 € 1.163.153,60 € 4. Übergabestationen (11 Stück) für verschiedene Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung, Messung und Wärmedämmung 269.860,00 € 321.133,40 € Angebotssumme 10.230.460,00 € 12.174.247,40 € 1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen: Gemäß Kostenprognose vom 24.06.2024 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende Gesamtkosten für die bauseitigen Eigenleistungen an (die detaillierten Kosten für die jeweiligen Gebäude sind der Anlage 2 zu entnehmen): EUR netto EUR brutto 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 91.230,00 € 108.563,70 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 449.080,00 € 534.405,20 € 440 Elektrische Anlagen 95.920,00 € 114.144,80 € 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 57.090,00 € 67.937,10 € 480 Gebäude- und Anlagenautomation 133.360,00 € 158.698,40 € 490 Sonstige Leistungen (z.B. Kernbohrungen der Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der Außenwand, Mobilfunknetz usw.) 147.100,00 € 175.049,00 € 400 Gesamtkosten 973.780,00 € 1.158.798,20 € 1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom Zoo separat beauftragt werden muss: Planungsleistungen für die Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten, wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird (Abrechnung nach HOAI): EUR netto EUR brutto 700 Baunebenkosten 194.756,00 € 231.759,64 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des Angebotes. 2.1 Beauftragung Mainova: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2024 12.174.247,40 € Anzahlungsanforderung 15% v. Bestellwert 1.826.137,11 € Ca. 2025 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren Erschließung 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die Hausanschlüsse 4.869.698,96 € 4.869.698,96 € 9.739.397,92 € Ca. 2026/2027 5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme 608.712,37 € Summe 2024 - 2026 12.174.247,40 € 2.2 Bauseitige Eigenleistungen: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 1.158.798,20 € Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird. Die Kosten werden schätzungsweise hälftig in 2025 und 2026 anfallen. 579.399,10 € Ca. 2026 s.o. 579.399,10 € Summe 2025 - 2026 1.158.798,20 € 2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 231.759,64 € Baunebenkosten 231.759,64 € Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto): Summe 2024 - 2026/2027 13.564.805,24 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten Es entstehen Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen liegen bei: Ca. 7.500,00 €/Jahr c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 = 108.518,44 EUR/a 2. Abschreibung 13.564.805,24 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage 1_Angebot (ca. 473 KB) Anlage 2_Kostenprognose (ca. 212 KB)"
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  "vorlagen_id": "M_186_2024",
  "proposal_text": "1. Es dient zur Kenntnis, dass\n ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz\n unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt\n Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und\n Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können.\n Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen\n Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova\n angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde.   2. Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der\n Mainova wird zugestimmt.    3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova\n einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.   4. Die für die Beauftragung der Mainova\n erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als\n Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt\n 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das\n Projekt \"Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude\" Mittel in Höhe von jeweils\n 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für\n Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses\n \"Klimaneutrales Frankfurt 2035\" möglichst optimal zur Reduzierung von\n Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den\n Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche\n Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem\n Projekt 5.010742 \"Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude\" - PG 34.04 gemäß\n der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten\n für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die\n Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt\n werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 \"Energetische\n Ertüchtigung Bestandsgebäude\" - PG 34.04 zu finanzieren.   5. Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung\n auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 \"Allgemeine\n Infrastrukturmaßnahmen Zoo\" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die\n Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid\n erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten.   6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition\n Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen\n anfallen.",
  "docetl_extraction": {
    "kosten": "12.174.247,40 € brutto (Investitionskostenzuschuss: 12.175 T€ brutto)",
    "anlagen": "Anlage 1 (Angebot), Anlage 2 (Kostenprognose)",
    "betreff": "Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt",
    "vorgang": "1. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20)",
    "m_number": "M 186",
    "abstimmung": "Zustimmung der Mehrheit der Fraktionen mit Ablehnung durch AfD. Es gab verschiedene Abstimmungen in den Ausschüssen, die alle auf Zustimmung hindeuten.",
    "created_at": "2024-12-06T00:00:00Z",
    "foerderung": "Keine spezifischen Förderungen angegeben, es handelt sich hauptsächlich um Investitionskostenzuschuss.",
    "begruendung": "A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss \"Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse\" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22), festgelegt, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Hinzu kommt die immer noch aktuelle Energiekrise, die uns dazu zwingt, möglichst schnell unabhängig von Erdgaslieferungen zu werden. Die Mainova wird das gesamte Fernwärmenetz sukzessive dekarbonisieren und garantiert in Ihrem Angebot vom 12.02.2024 bis spätestens 2040 100% Grüne Wärme. Der Mainova Sondertarif \"Grüne Fernwärme\" enthält bereits heute die Anforderung von 60 % aus erneuerbarer Energie nach AGFW 309/9. Da bereits mehr als ein Viertel des gesamten Wärmebedarfs von Frankfurt über Fernwärme gedeckt wird, ist die vollständige Dekarbonisierung ein langfristiges Projekt. Um bereits im Laufe des Transformationsprozesses klimaneutrale Fernwärme liefern zu können, konzipiert Mainova eine noch limitierte Tarifoption, mit der neue, zusätzliche klimaneutrale Wärmeerzeuger den Kunden, die eine frühere Klimaneutralität anstreben, explizit zugeordnet werden können. Mit dem Hochlauf dieser Quellen wird die Wärme dieses Tarifs bis spätestens 2033, ggf. aber auch schon früher klimaneutral sein. Die Stadt Frankfurt wird regelmäßig mit der Mainova eruieren, wie das Ziel bereits zu einem früheren Zeitpunkt und möglichst vor 2030 erreicht werden kann.     B. Alternativen Grundsätzlich kommen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auch Elektrowärmepumpen mit Erdsonden in Frage. Im verdichteten innerstädtischen Bereich sind Erdsonden aus Platzgründen oder geologischen Gründen jedoch häufig nicht möglich. Dies trifft auch auf das Zoogelände zu, das sehr dicht bebaut ist und zudem über alten Baumbestand verfügt, der erhalten werden soll. Aus diesem Grund ist auch bei der Fernwärme ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu priorisieren, der um das Zoogelände herum verläuft.      C. Lösung Im Haushaltsplan 2024 inkl. des Finanzplanungszeitraums bis 2027 sind verschiedene Mittel für Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und zielgerichtet investiert und ein großer Teil gemäß den \"Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität\" für die Energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften eingesetzt und genutzt werden.    Damit ein größtmöglicher Effekt in Bezug auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erzielt werden kann, sollen möglichst viele städtische Liegenschaften an die bereits vorhandenen Fernwärmeversorgungsanlagen der Mainova angeschlossen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Mainova, das gesamte Fernwärmesystem zu dekarbonisieren.  Im bereits geschlossenen Rahmenvertrag mit der Mainova wurden zum primären Anschluss an das Fernwärmenetz diverse Liegenschaften festgelegt, die in unmittelbarer Nähe einer bestehenden Fernwärmeleitung liegen und bei denen die Mainova als einziger möglicher Vertragspartner infrage kommt. Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe dieser Liegenschaften nicht vorhanden und können auch nicht wirtschaftlich errichtet werden. Die Mainova hat daher bei diesen Liegenschaften ein Alleinstellungsmerkmal. Der Zoo befindet sich zwar nicht in unmittelbarer Nähe der Fernwärmeleitungen des Bestandes der Mainova, Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe aber auch nicht vorhanden, so dass die Mainova auch hier ein Alleinstellungsmerkmal hat.    Für die Anbindung des Zoos an die bestehenden Fernwärmeleitungen ist allerdings eine aufwendigere Verlängerung des Bestandnetzes um ca. 1.823 Trassenmeter notwendig, daher wurde der Zoo im Rahmenvertrag mit der Mainova noch nicht berücksichtigt als Liegenschaft, die primär an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Allerdings dient die verlängerte Trasse anschließend auch den umliegenden städtischen Liegenschaften, die gemäß dem geschlossenen Rahmenvertrag primär für den Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen sind. Diese können somit erst nach Anbindung des Zoos auch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.    Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova ist somit unabdingbar.   Das beigefügte Angebot der Mainova (Anlage 1) hält die in der Begründung genannten Anforderungen an die Dekarbonisierung ein.  Die Mainova ist daher mit der Anbindung des Zoos an das Fernwärmenetz zu beauftragen. Damit wird eine günstige Gelegenheit wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.   Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt.    Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur Klimaneutralität sein.     Begründung der Wirtschaftlichkeit:   Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§ 5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der \"Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main\" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale Wärmeplanung abrufbar. In der Studie wurden die aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet. Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie entnommen werden:   Um die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme weitreichend umgestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass erneuerbare Ressourcen sowie auch Abwärme vor allem lokal und nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können zahlreiche der vorhandenen lokalen Abwärmepotenziale, wie etwa die Abwärme aus Rechenzentren, über Wärmenetze sinnvoll nutzbar gemacht werden.    In der Studie hat die Gegenüberstellung der Kosten einer Wärmebereitstellung aus Fernwärme und aus unterschiedlichen dezentralen Versorgungssystemen gezeigt, dass Fernwärmesysteme in Frankfurt am Main geeignet sind, Gebäude kosteneffizient mit Wärme zu versorgen, und dass in allen analysierten Ausbau- und Aufbringungsszenarien die Fernwärmebereitstellung günstiger ist als jede alternative dezentrale Versorgungsoption. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein geeignet entwickeltes Fernwärmesystem in der Lage ist, diverse kostengünstige Wärmequellen nutzbar zu machen. Im Gegensatz dazu sind diese Möglichkeiten bei dezentralen Systemen stark eingeschränkt. In der Vergangenheit stand mit fossilem russischem Erdgas ein billiger Energieträger zur Verfügung, der relativ einfach über das Gasleitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert werden konnte. Aus heutiger Sicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einem CO2-neutralen Energiesystem zukünftig ein adäquater gasförmiger Energieträger in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Daher muss auch in Szenarien mit niedrigen zukünftigen Energiepreisen davon ausgegangen werden, dass der Preis für einen solchen gasförmigen Energieträger deutlich über dem heutigen Endkundenpreis liegen wird. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass der Preis eines gasförmigen Energieträgers mit steigender Nutzung eines solchen in den unterschiedlichen Bereichen des Energiesystems steigen wird.   Zwar ist auf städtischer Ebene mit einem ähnlichen Effekt auch für die Kosten der Wärmeaufbringung bei Fernwärmesystemen zu rechnen. In zwei in der Studie dargestellten Varianten der Wärmeaufbringung zeigt sich eine stärkere Abhängigkeit der Bereitstellungskosten von den angenommenen Preisentwicklungen für die Variante mit einem \"hohen Anteil Gas\" gegenüber der Variante \"niedriger Anteil Gas\". Allerdings zeigt sich gleichzeitig, dass die Kosten der Wärmebereitstellung aus Fernwärme aufgrund unterschiedlicher Wärmequellen generell deutlich weniger sensitiv auf die Preisentwicklung reagieren, als dies bei den Kosten der dezentralen Versorgungsoption der Fall ist, und dass grundsätzlich die Bereitstellung über Fernwärme günstiger ist als die dezentralen Optionen.   Als konkrete Handlungsempfehlung wird daher der Anschluss der Städtischen Liegenschaften an die (dekarbonisierte) Fernwärme und eine Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze benannt.   Somit trägt der Anschluss des Zoos an die Fernwärme zu einer Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze und damit zu einer kostengünstigeren Wärmeversorgung und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt bei.     D. Kosten 1. Investitionsbedarf:   1.1 Angebot Mainova:       EUR netto     EUR brutto     1. Baukostenzuschuss 5.413 kW   319.360 €  380.038,40 €   2. Beteiligung i. H. v. 70% an   den Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen   in Kunststoffmantelrohr (KMR)    8.663.800,00 €  10.309.922,00 €   3. Hausanschlussleitungen (11   Stück) verschiedener Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und   Erstabsperrung, primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m,   Wärmedämmung  977.440,00 €  1.163.153,60 €   4. Übergabestationen (11 Stück)   für verschiedene Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung,   Messung und Wärmedämmung  269.860,00 €  321.133,40 €   Angebotssumme    10.230.460,00 €  12.174.247,40 €   1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen:   Gemäß Kostenprognose vom   24.06.2024 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende   Gesamtkosten für die bauseitigen Eigenleistungen an:       EUR netto     EUR brutto     410 Abwasser-, Wasser- und   Gasanlagen   91.230,00 €  108.563,70 €   420  Wärmeversorgungsanlagen   449.080,00 €  534.405,20 €   440  Elektrische Anlagen   95.920,00 €  114.144,80 €   450 Kommunikations-,   sicherheits- und  informationstechnische Anlagen  57.090,00 €  67.937,10 €   480 Gebäude- und   Anlagenautomation  133.360,00 €  158.698,40 €   490 Sonstige Leistungen (z.B.   Kernbohrungen der Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der   Außenwand, Mobilfunknetz usw.)   147.100,00 €  175.049,00 €   400 Gesamtkosten    973.780,00 €  1.158.798,20 €   1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom Zoo separat beauftragt werden muss:   Planungsleistungen für die Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten, wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird:   EUR netto     EUR brutto     700 Baunebenkosten    194.756,00 €  231.759,64 €   2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des Angebotes.   2.1 Beauftragung Mainova:       Jahr     Verpflichtung   ( EUR brutto)     Leistungen     Ausgaben   (EUR brutto)     Ca.   2024  12.174.247,40 €    Anzahlungsanforderung 15% v. Bestellwert      1.826.137,11 €                  Ca.  2025         40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren   Erschließung  40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die   Hausanschlüsse       4.869.698,96 €   4.869.698,96 €       9.739.397,92 €                             Ca.  2026/2027         5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme     608.712,37  €   Summe 2024 - 2026    12.174.247,40 €   2.2 Bauseitige Eigenleistungen:       Jahr     Verpflichtung   ( EUR brutto)     Leistungen     Ausgaben   (EUR brutto)     Ca. 2025     1.158.798,20 €   Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird.  Die Kosten werden schätzungsweise hälftig in 2025 und 2026 anfallen.     579.399,10 €        Ca.   2026          s.o.      579.399,10 €   Summe 2025 - 2026     1.158.798,20 €   2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros:   Jahr     Verpflichtung   ( EUR brutto)     Leistungen     Ausgaben   (EUR brutto)       Ca. 2025    231.759,64 €   Baunebenkosten   231.759,64 €   Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto):    Summe 2024 - 2026/2027    13.564.805,24 €   3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine   4. Jahresfolgekosten:   a) Persönliche Ausgaben: keine   b) Sachkosten     Es entstehen Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen liegen bei: Ca. 7.500,00 €/Jahr   c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung  13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 = 108.518,44 EUR/a 2. Abschreibung 13.564.805,24 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a   5. Jahreserträge: keine   6. Leistungen Dritter: keine   7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine   8. Sonstiges: keine",
    "created_date": "06.12.2024",
    "vorlagen_art": "M",
    "voting_result": null,
    "sachstand_text": "Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186  Betreff:  Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt Vorgang:  l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20)       1. Es dient zur Kenntnis, dass ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde.   2. Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova wird zugestimmt.    3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.   4. Die für die Beauftragung der Mainova erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das Projekt \"Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude\" Mittel in Höhe von jeweils 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses \"Klimaneutrales Frankfurt 2035\" möglichst optimal zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem Projekt 5.010742 \"Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude\" - PG 34.04 gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 \"Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude\" - PG 34.04 zu finanzieren.   5. Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 \"Allgemeine Infrastrukturmaßnahmen Zoo\" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten.   6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen anfallen.",
    "beschluss_entwurf": "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.",
    "jahresfolgekosten": "Wartungskosten liegen bei: 7.500,00 €/Jahr; Kalkulatorische Verzinsung: 108.518,44 EUR/a, Abschreibung: 339.120,13 EUR/a",
    "investitionsbedarf": "12.175 T€ brutto + zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.158.798,20 € brutto + Planungsleistungen in Höhe von 231.759,64 € brutto",
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    "beratungsergebnisse": "32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.01.2025, TO I, TOP 6  Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.   Abstimmung:    GRÜNE, SPD, FDP, Volt und  FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)",
    "committee_decisions": "Zustimmungen und Ablehnungen diverser Ausschüsse und Fraktionen, woraus ein umfassendes Abstimmungsverhalten resultiert, das dem Antrag zustimmt.",
    "voting_parties_abstain": [],
    "voting_parties_against": []
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docETL Extraktion

kosten
12.174.247,40 € brutto (Investitionskostenzuschuss: 12.175 T€ brutto)
anlagen
Anlage 1 (Angebot), Anlage 2 (Kostenprognose)
betreff
Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt
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M 186
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2024-12-06T00:00:00Z
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Keine spezifischen Förderungen angegeben, es handelt sich hauptsächlich um Investitionskostenzuschuss.
begruendung
A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss "Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22), festgelegt, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Hinzu kommt die immer noch aktuelle Energiekrise, die uns dazu zwingt, möglichst schnell unabhängig von Erdgaslieferungen zu werden. Die Mainova wird das gesamte Fernwärmenetz sukzessive dekarbonisieren und garantiert in Ihrem Angebot vom 12.02.2024 bis spätestens 2040 100% Grüne Wärme. Der Mainova Sondertarif "Grüne Fernwärme" enthält bereits heute die Anforderung von 60 % aus erneuerbarer Energie nach AGFW 309/9. Da bereits mehr als ein Viertel des gesamten Wärmebedarfs von Frankfurt über Fernwärme gedeckt wird, ist die vollständige Dekarbonisierung ein langfristiges Projekt. Um bereits im Laufe des Transformationsprozesses klimaneutrale Fernwärme liefern zu können, konzipiert Mainova eine noch limitierte Tarifoption, mit der neue, zusätzliche klimaneutrale Wärmeerzeuger den Kunden, die eine frühere Klimaneutralität anstreben, explizit zugeordnet werden können. Mit dem Hochlauf dieser Quellen wird die Wärme dieses Tarifs bis spätestens 2033, ggf. aber auch schon früher klimaneutral sein. Die Stadt Frankfurt wird regelmäßig mit der Mainova eruieren, wie das Ziel bereits zu einem früheren Zeitpunkt und möglichst vor 2030 erreicht werden kann. B. Alternativen Grundsätzlich kommen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auch Elektrowärmepumpen mit Erdsonden in Frage. Im verdichteten innerstädtischen Bereich sind Erdsonden aus Platzgründen oder geologischen Gründen jedoch häufig nicht möglich. Dies trifft auch auf das Zoogelände zu, das sehr dicht bebaut ist und zudem über alten Baumbestand verfügt, der erhalten werden soll. Aus diesem Grund ist auch bei der Fernwärme ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu priorisieren, der um das Zoogelände herum verläuft. C. Lösung Im Haushaltsplan 2024 inkl. des Finanzplanungszeitraums bis 2027 sind verschiedene Mittel für Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und zielgerichtet investiert und ein großer Teil gemäß den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" für die Energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften eingesetzt und genutzt werden. Damit ein größtmöglicher Effekt in Bezug auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erzielt werden kann, sollen möglichst viele städtische Liegenschaften an die bereits vorhandenen Fernwärmeversorgungsanlagen der Mainova angeschlossen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Mainova, das gesamte Fernwärmesystem zu dekarbonisieren. Im bereits geschlossenen Rahmenvertrag mit der Mainova wurden zum primären Anschluss an das Fernwärmenetz diverse Liegenschaften festgelegt, die in unmittelbarer Nähe einer bestehenden Fernwärmeleitung liegen und bei denen die Mainova als einziger möglicher Vertragspartner infrage kommt. Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe dieser Liegenschaften nicht vorhanden und können auch nicht wirtschaftlich errichtet werden. Die Mainova hat daher bei diesen Liegenschaften ein Alleinstellungsmerkmal. Der Zoo befindet sich zwar nicht in unmittelbarer Nähe der Fernwärmeleitungen des Bestandes der Mainova, Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe aber auch nicht vorhanden, so dass die Mainova auch hier ein Alleinstellungsmerkmal hat. Für die Anbindung des Zoos an die bestehenden Fernwärmeleitungen ist allerdings eine aufwendigere Verlängerung des Bestandnetzes um ca. 1.823 Trassenmeter notwendig, daher wurde der Zoo im Rahmenvertrag mit der Mainova noch nicht berücksichtigt als Liegenschaft, die primär an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Allerdings dient die verlängerte Trasse anschließend auch den umliegenden städtischen Liegenschaften, die gemäß dem geschlossenen Rahmenvertrag primär für den Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen sind. Diese können somit erst nach Anbindung des Zoos auch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova ist somit unabdingbar. Das beigefügte Angebot der Mainova (Anlage 1) hält die in der Begründung genannten Anforderungen an die Dekarbonisierung ein. Die Mainova ist daher mit der Anbindung des Zoos an das Fernwärmenetz zu beauftragen. Damit wird eine günstige Gelegenheit wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt. Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur Klimaneutralität sein. Begründung der Wirtschaftlichkeit: Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§ 5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale Wärmeplanung abrufbar. In der Studie wurden die aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet. Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie entnommen werden: Um die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme weitreichend umgestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass erneuerbare Ressourcen sowie auch Abwärme vor allem lokal und nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können zahlreiche der vorhandenen lokalen Abwärmepotenziale, wie etwa die Abwärme aus Rechenzentren, über Wärmenetze sinnvoll nutzbar gemacht werden. In der Studie hat die Gegenüberstellung der Kosten einer Wärmebereitstellung aus Fernwärme und aus unterschiedlichen dezentralen Versorgungssystemen gezeigt, dass Fernwärmesysteme in Frankfurt am Main geeignet sind, Gebäude kosteneffizient mit Wärme zu versorgen, und dass in allen analysierten Ausbau- und Aufbringungsszenarien die Fernwärmebereitstellung günstiger ist als jede alternative dezentrale Versorgungsoption. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein geeignet entwickeltes Fernwärmesystem in der Lage ist, diverse kostengünstige Wärmequellen nutzbar zu machen. Im Gegensatz dazu sind diese Möglichkeiten bei dezentralen Systemen stark eingeschränkt. In der Vergangenheit stand mit fossilem russischem Erdgas ein billiger Energieträger zur Verfügung, der relativ einfach über das Gasleitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert werden konnte. Aus heutiger Sicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einem CO2-neutralen Energiesystem zukünftig ein adäquater gasförmiger Energieträger in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Daher muss auch in Szenarien mit niedrigen zukünftigen Energiepreisen davon ausgegangen werden, dass der Preis für einen solchen gasförmigen Energieträger deutlich über dem heutigen Endkundenpreis liegen wird. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass der Preis eines gasförmigen Energieträgers mit steigender Nutzung eines solchen in den unterschiedlichen Bereichen des Energiesystems steigen wird. Zwar ist auf städtischer Ebene mit einem ähnlichen Effekt auch für die Kosten der Wärmeaufbringung bei Fernwärmesystemen zu rechnen. In zwei in der Studie dargestellten Varianten der Wärmeaufbringung zeigt sich eine stärkere Abhängigkeit der Bereitstellungskosten von den angenommenen Preisentwicklungen für die Variante mit einem "hohen Anteil Gas" gegenüber der Variante "niedriger Anteil Gas". Allerdings zeigt sich gleichzeitig, dass die Kosten der Wärmebereitstellung aus Fernwärme aufgrund unterschiedlicher Wärmequellen generell deutlich weniger sensitiv auf die Preisentwicklung reagieren, als dies bei den Kosten der dezentralen Versorgungsoption der Fall ist, und dass grundsätzlich die Bereitstellung über Fernwärme günstiger ist als die dezentralen Optionen. Als konkrete Handlungsempfehlung wird daher der Anschluss der Städtischen Liegenschaften an die (dekarbonisierte) Fernwärme und eine Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze benannt. Somit trägt der Anschluss des Zoos an die Fernwärme zu einer Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze und damit zu einer kostengünstigeren Wärmeversorgung und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt bei. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 1.1 Angebot Mainova: EUR netto EUR brutto 1. Baukostenzuschuss 5.413 kW 319.360 € 380.038,40 € 2. Beteiligung i. H. v. 70% an den Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen in Kunststoffmantelrohr (KMR) 8.663.800,00 € 10.309.922,00 € 3. Hausanschlussleitungen (11 Stück) verschiedener Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und Erstabsperrung, primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m, Wärmedämmung 977.440,00 € 1.163.153,60 € 4. Übergabestationen (11 Stück) für verschiedene Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung, Messung und Wärmedämmung 269.860,00 € 321.133,40 € Angebotssumme 10.230.460,00 € 12.174.247,40 € 1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen: Gemäß Kostenprognose vom 24.06.2024 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende Gesamtkosten für die bauseitigen Eigenleistungen an: EUR netto EUR brutto 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 91.230,00 € 108.563,70 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 449.080,00 € 534.405,20 € 440 Elektrische Anlagen 95.920,00 € 114.144,80 € 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 57.090,00 € 67.937,10 € 480 Gebäude- und Anlagenautomation 133.360,00 € 158.698,40 € 490 Sonstige Leistungen (z.B. Kernbohrungen der Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der Außenwand, Mobilfunknetz usw.) 147.100,00 € 175.049,00 € 400 Gesamtkosten 973.780,00 € 1.158.798,20 € 1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom Zoo separat beauftragt werden muss: Planungsleistungen für die Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten, wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird: EUR netto EUR brutto 700 Baunebenkosten 194.756,00 € 231.759,64 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des Angebotes. 2.1 Beauftragung Mainova: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2024 12.174.247,40 € Anzahlungsanforderung 15% v. Bestellwert 1.826.137,11 € Ca. 2025 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren Erschließung 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die Hausanschlüsse 4.869.698,96 € 4.869.698,96 € 9.739.397,92 € Ca. 2026/2027 5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme 608.712,37 € Summe 2024 - 2026 12.174.247,40 € 2.2 Bauseitige Eigenleistungen: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 1.158.798,20 € Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird. Die Kosten werden schätzungsweise hälftig in 2025 und 2026 anfallen. 579.399,10 € Ca. 2026 s.o. 579.399,10 € Summe 2025 - 2026 1.158.798,20 € 2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 231.759,64 € Baunebenkosten 231.759,64 € Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto): Summe 2024 - 2026/2027 13.564.805,24 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten Es entstehen Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen liegen bei: Ca. 7.500,00 €/Jahr c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 = 108.518,44 EUR/a 2. Abschreibung 13.564.805,24 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine
created_date
06.12.2024
vorlagen_art
M
sachstand_text
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Betreff: Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20) 1. Es dient zur Kenntnis, dass ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde. 2. Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova wird zugestimmt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen. 4. Die für die Beauftragung der Mainova erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das Projekt "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" Mittel in Höhe von jeweils 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses "Klimaneutrales Frankfurt 2035" möglichst optimal zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 zu finanzieren. 5. Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 "Allgemeine Infrastrukturmaßnahmen Zoo" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten. 6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen anfallen.
beschluss_entwurf
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
jahresfolgekosten
Wartungskosten liegen bei: 7.500,00 €/Jahr; Kalkulatorische Verzinsung: 108.518,44 EUR/a, Abschreibung: 339.120,13 EUR/a
investitionsbedarf
12.175 T€ brutto + zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.158.798,20 € brutto + Planungsleistungen in Höhe von 231.759,64 € brutto
voting_parties_for
[]
beratungsergebnisse
32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
committee_decisions
Zustimmungen und Ablehnungen diverser Ausschüsse und Fraktionen, woraus ein umfassendes Abstimmungsverhalten resultiert, das dem Antrag zustimmt.
voting_parties_abstain
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voting_parties_against
[]
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