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Vorlagentyp: M ID: M_184_2024 Erstellt: 02.12.2024 Aktualisiert: 20.03.2025

Parser Lab: Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ✅ Beschlussvorschlag ℹ️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M
 184  Betreff:  Berufung zur stellv. Schiedsperson für
 den Bezirk 4      Die Stadtverordnetenversammlung
 wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der
 Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer
 von 5 Jahren  
   
Frau      
Nives Milardovic          
als stellv. Schiedsperson für den
 Bezirk 4.   Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die
 Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen.   Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte
 Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen.   Die Genannte erfüllt die erforderlichen
 Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der
 Wahl einverstanden erklärt.   Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs.
 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
 Gemeindevertreter.  
   Anlage   _Liste   (nicht öffentlich - ca.   13 KB)
      Vertraulichkeit: Nein 
 Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Personal, Sicherheit und Digitalisierung   Versandpaket: 04.12.2024
     Beratungsergebnisse:  32. Sitzung des
 Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO
 I, TOP 10                           Bericht:    TO   II    
  Die Stadtverordnetenversammlung   wolle
 beschließen:      Die Stadtverordnetenversammlung
 wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der
 Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer
 von fünf Jahren    Frau Nives Milardovic     als
 stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 4.         Abstimmung:    
  GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke,   Volt, FRAKTION und
 BFF-BIG; AfD (= Enthaltung)        Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)    Stadtv. Dr. Schulz (=
 Annahme)     37. Sitzung der
 Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 23      
 
                  Beschluss:        Die Stadtverordnetenversammlung   wählt gemäß den
 Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der   Mehrheit der
 gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer   von fünf
 Jahren    Frau Nives Milardovic     als stellvertretende
 Schiedsperson für den Bezirk 4.         Abstimmung:    
  GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke,   Volt, FRAKTION,
 BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; AfD, ÖkoLinX-ELF und   Gartenpartei (=
 Enthaltung)      Beschlussausfertigung(en):  § 5693, 37. Sitzung
 der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025  Aktenzeichen: 32-4

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  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Passt zum Original
  • Begründung Vorhanden (Strukturiert)
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4 Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4.

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4.

Begründung

Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 13 KB)
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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docETL Extraktion

anlagen
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§ 5693, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
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Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Nives Milardovic als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 4.
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[]
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
6
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Vorhanden
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Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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