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Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4

Vorlagentyp: M Magistrat

Betreff

Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4 Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4.

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4.

Begründung

Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 13 KB)

Verwaltungsreferenzen