Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4
Vorlagentyp: M
Magistrat
Betreff
Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4 Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4.
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung
wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer
von 5 Jahren
Frau
Nives Milardovic
als stellv. Schiedsperson für den
Bezirk 4.
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 13 KB)