S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M
182 Betreff:
Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl
der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, §
2652 (M 175) Dem Vorschlag des
Magistrats, Frau Fu
- wohnhaft in Frankfurt am Main
- zur Patientenfürsprecherin für das Uniklinikum
Frankfurt zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem
zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die
Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der
Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder
Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die
Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und
ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem
jeweiligen Krankenhausträger. Frau Fu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als
Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des
Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken,
dass Frau Fu nicht bei der Uniklinik angestellt ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2022, M 175
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und
BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme)
37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 21
Beschluss: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION BFF-BIG
und Stadtv. Dr. Schulz; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 5691, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 53-4
Vorlagentyp: M
ID: M_182_2024
Erstellt: 02.12.2024
Aktualisiert: 20.03.2025
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Betreff
Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG
Vorgang
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, §
2652 (M 175) Dem Vorschlag des
Magistrats, Frau Fu
- wohnhaft in Frankfurt am Main
- zur Patientenfürsprecherin für das Uniklinikum
Frankfurt zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem
zuständigen Dezernat bekannt.
Beschlussvorschlag
Dem Vorschlag des
Magistrats, Frau Fu
- wohnhaft in Frankfurt am Main
- zur Patientenfürsprecherin für das Uniklinikum
Frankfurt zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem
zuständigen Dezernat bekannt.
Begründung
Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Fu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Fu nicht bei der Uniklinik angestellt ist.
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