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Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorlagentyp: M Magistrat

Bisheriger Verlauf

04.11.2022

Vortrag des Magistrats

Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Details im PARLIS M_175_2022
02.12.2024

Vortrag des Magistrats

Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Details im PARLIS M_182_2024

Betreff

Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG

Vorgang

Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2652 (M 175) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Fu - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Uniklinikum Frankfurt zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt.

Antrag

Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Fu - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Uniklinikum Frankfurt zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt.

Begründung

Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Fu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Fu nicht bei der Uniklinik angestellt ist.

Verwaltungsreferenzen