Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt)
Stellungnahme des Magistrats
Die einberufene Lenkungsgruppe behandelt zur Bewerbung zum UNESCO-Weltkulturerbe den Bereich der Hochbrücke, des Hochbunkers und den öffentlichen Bereich. Die Liegenschaften der ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) grenzen nur an diesen beschriebenen Bereich. In Bezug auf die Überarbeitung der Bestandszeilen hat die ABG eine Vereinbarung zur Abarbeitung mit der Stadt Frankfurt am Main, dem Stadtplanungsamt, dem Denkmalamt und dem Land Hessen getroffen. Hier liegt nun in den nächsten Jahren der Schwerpunkt auf die Bearbeitung und Aufarbeitungen der Sichtachsen an den Bastionen der Stützmauer in der Siedlung Römerstadt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sanierung der Bestandszeilen um die Ludwig-Landmann-Straße 280 und den angrenzenden Bebauungen aus der Zeit Neues Frankfurt. Weiter ist auszuführen, dass diese Gebäudezeile Hadrianstraße 20-44 bereits energetisch vor einigen Jahren saniert und gedämmt wurde und somit in einem besseren Gesamtzustand ist, wie eine Vielzahl der weiteren Bestandszeilen in der Siedlung In der Römerstadt. Nach der Verwirklichung der Priorisierung dieser Bereiche und weiterer angestoßener und gewünschten Bestandsliegenschaften in diesem Bereich, wird die ABG sich im Anschluss um die weiteren Bestände und deren Instandsetzung mit einer energetischen Betrachtung nach Abstimmung mit den Denkmalämtern kümmern können. Der genaue Zeitpunkt kann hierzu noch nicht mitgeteilt werden. In Bezug auf die Wegeführung des öffentlichen Weges unter der Hochbrücke und dem Hochbunker entlang, ist auszuführen, dass die Grenzbepflanzungen und Hecken in regelmäßigen Abständen nach unserem Pflegeplan durch unsere Außenanlagenfirmen überarbeitet und zurückgeschnitten werden. Die angrenzenden Grundstücke hinter unserer Häuserzeile und der öffentliche Weg sind nicht im Besitz der ABG. In Bezug auf den bestehenden Müllplatz hinter dem Gebäude Hadrianstraße 20 kann ausgeführt werden, dass dieser Müllplatz auf unserem Grundstück eingezäunt ist. Den Standort an der Giebelseite sieht die ABG als wilden Müllplatz außerhalb ihres Grundstückes im öffentlichen Bereich. Hier kann die ABG auf dem öffentlichen Grundstück keine Veränderungen vornehmen. Dies obliegt der Stadt Frankfurt am Main. Die ABG ist hier aktiv und meldet in regelmäßigen Abständen das wilde Abstellen von Sperrmüll an die FES.