Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876
Betreff: Müllablagerungsplatz in der Hadrianstraße Der Platz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und wird durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung verwaltet. Der Bereich wird durch die Anlieger regulär genutzt, um angemeldeten Sperrmüll bereit zu stellen. Allerdings kommt es auch immer wieder zu wilden Sperrmüllablagerungen sowie zur Ablage von Restmüll, Kartonage etc. Dies ist in derartigen Nischen nicht unüblich und kommt stadtweit leider immer wieder vor. In der Regel erfolgt an der betreffenden Stelle eine zeitnahe Abholung durch die FES GmbH, so dass aufgrund der relativ geringen Mengen und der räumlichen Entfernung ein dringender Handlungsbedarf wegen akuter Gefährdung der Brücke ausgeschlossen werden kann. Im Rahmen eines Ortstermins wurde unter Beteiligung des Ortsbeirates, des Amtes für Straßenbau- und Erschließung, des Umweltamtes, der FES und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt geprüft, in wieweit eine bauliche Umgestaltung möglich und zielführend ist. Bei einer Aufschüttung und Begrünung des Bereichs würde eine Verlagerung der Problematik unter die Brücke erfolgen. Die Folgen wären noch weniger abschätzbar. Aus diesem Grund ist diese mögliche Variante verworfen worden. Alle Beteiligten des Ortstermins erachteten es als am sinnvollsten, den bereits bestehenden Platz zu nutzen, jedoch zu beordnen. Hierfür einigen sie sich auf folgende Maßnahmen: Die öffentliche Fläche (Nische) vor der Hadrianstraße 20 wird mit einer Einhausung versehen. Voraussetzung hierfür ist, dass von Seiten der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft die Kosten getragen werden. Vor Baubeginn sollte von Seiten der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft eine vertragliche Regelung über Art und Umfang der zu lagernden Materialien, den Bau, den Betrieb, der Unterhaltung und der Verkehrssicherungspflicht mit dem Amt für Straßenbau- und Erschließung getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2017OFOF 219/8Müllablagerungsplatz in der HadrianstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2017OMOM 2470Müllablagerungsplatz in der HadrianstraßeDirektanregung
- 9. März 2018STST 581Müllablagerungsplatz in der HadrianstraßeStellungnahme
- 8. Mai 2018VV 843Bahnunterführung in Nied: Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße und Haltepunkt NiedOstAnfrage
- 21. September 2018STST 1867Bahnunterführung in Nied: Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße und Haltepunkt Nied-OstStellungnahme
- 21. September 2018Sie sind hierSTST 1876Müllablagerungsplatz in der HadrianstraßeStellungnahme
- 1. Oktober 2019OFOF 485/8Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Oktober 2019VV 1441Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20Anfrage
- 7. Februar 2020STST 216Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20Stellungnahme
- 24. Juni 2022STST 1494Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20Stellungnahme
- 21. November 2022OFOF 225/8Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 8. Dezember 2022OMOM 3269Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt)Direktanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 284 WochenSTST 996Zustand der Häuser Hadrianstraße 20 bis 44 (Siedlung Römerstadt)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab