Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Da es sich um eine dynamische Einbahnstraßenregelung handelt und nicht um eine dauerhafte Änderung der Verkehrsführung, kann keine grundsätzliche Meldung an Kartendienste wie Google Maps erfolgen. Um der Anregung des Ortsbeirats anderweitig zu entsprechen, wurden zwei Verkehrsmeldungen für die beiden Einbahnstraßenregelungen inklusive der Sperrzeiten erstellt. Diese werden auf dem MobiblitätsDatenMarkplatz (MDM) Dritten zur Verfügung gestellt. Die Berücksichtigung beim Routing liegt bei den Navigationsdienstleistern. Zu 2.: Stationäre Überwachungsanlagen werden in Frankfurt am Main in unfallauffälligen Bereichen aufgestellt, bedingt durch Rotlicht- oder Geschwindigkeitsmissachtung. Zur Durchsetzung einer Einbahnstraßenreglung kommt eine Installation hingegen nicht in Betracht.