Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
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Bisheriger Verlauf
15.09.2022
07.10.2022
13.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Details im PARLIS OF_547-5_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Details im PARLIS OM_2857_2022Stellungnahme des Magistrats
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Details im PARLIS ST_98_202315.09.2022
Antrag Ortsbeirat
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Details im PARLIS OF_547-5_202207.10.2022
Anregung Ortsbeirat
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Details im PARLIS OM_2857_202213.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Details im PARLIS ST_98_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 15.09.2022
Betreff: Einbahnstraßenregelung im Bischofsweg kenntlich machen
Der Magistrat wird gebeten, 1. Verkehrskartenanbietern (wie z. B. Google Maps) die Einbahnstraßenregelung des Bischofswegs zwischen Darmstädter Landstraße und Einmündung Lerchesbergring mitzuteilen und 2 . zwei Induktionsschleifen mit Blitzer in diesem Abschnitt fest zu installieren, welche das Fahren gegen die Einbahnstraße anzeigen. Begründung:
Derzeit fahren viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Bischofsweg entgegen der Einbahnstraße. Neben Nötigungen und Bedrohungen entstehen sehr gefährliche Situationen, die vermieden werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 98
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1