Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Derzeit gibt es im Bereich der Einmündung Hufnagelstraße / Idsteiner Straße keine Sperrfläche, die erneuert werden könnte. Im Jahr 2019 befand sich im Einmündungsbereich in Höhe der Mülltonnen noch eine Sperrfläche mit Pollern. Diese ist aber im Zuge des Umbaus des Kreuzungsbereichs und den damit verbundenen Änderungen der Kurvenradien entfallen. Die ehemalige Sperrfläche ist nun die neue Bordsteinführung mit abgepollertem Bordstein im Kurvenbereich. Nach § 12 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen unzulässig. Aus dem § 39 Absatz 1 der StVO ergibt sich ein Überschilderungsverbot, das dazu anhält, keine Anordnungen zu erlassen, wo bereits eine gesetzliche Regelung besteht. Eine Nachfrage bei der Betriebsüberwachung der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (diese ist für die Linienführung der betroffenen Buslinie zuständig) hat überdies ergeben, dass dort keine Störungsmeldungen vorliegen.