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Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
221 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße durch bauliche Maßnahmen zu verhindern. Diese Vorschläge sind notwendig, um die Sicht im Kreuzungsbereich zu verbessern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrern und Schulkindern, zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen).

Begründung

Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und eine schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2021OFOF 266/1Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Januar 2022OMOM 1361Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner StraßeDirektanregung
  3. 25. April 2022STST 988Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner StraßeStellungnahme
  4. 5. Oktober 2025OFOF 1751/1Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IVOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7573Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
    Direktanregung
  6. 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 221 WochenSTST 491Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IVStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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