Abstellplätze für Lastenfahrräder im Parkhaus der SAALBAU Bornheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Tiefgaragen in Frankfurt sind aktuell nur zum Abstellen von Kfz genehmigt, baurechtlich sind keine anderen Nutzungen z.B. durch (Lasten-)Fahrräder zulässig. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Tiefgarage im Saalbau Bornheim müssten die Lastenfahrräder durch die PKW Ein- und Ausfahrt fahren. Dies ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Der Magistrat arbeitet aktuell daran die rechtlichen, organisatorischen und soweit möglich baulichen Voraussetzungen für verschiedene Parkgaragen zu prüfen und ggf. zu schaffen.