Abstellplätze für Lastenfahrräder im Parkhaus der SAALBAU Bornheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, im Parkhaus der SAALBAU Bornheim Abstellplätze für Lastenfahrräder einzurichten. Dies ist besonders wichtig für die vielen jungen Familien in Bornheim, die auf Lastenfahrräder angewiesen sind. Die Schaffung zusätzlicher Parkflächen würde zur Verbesserung der Parksituation beitragen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern im Parkhaus der SAALBAU Bornheim (Arnsburger Straße
24) auch ein Bereich für das Abstellen von Lastenfahrrädern zur Verfügung gestellt werden könnte.
Begründung
Insbesondere in Stadtteilen wie Bornheim mit einer hohen Anzahl von jungen Familien mit Kindern ist die Zunahme von Lastenfahrrädern erheblich. Dieser Typ von Fahrrad braucht mehr Parkraum als ein herkömmliches Fahrrad. Parkraum ist auch in Bornheim recht knapp. Deshalb scheint die vorgeschlagene Möglichkeit als Ergänzung zu vorhandenen Parkflächen sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 368/4Abstellplätze für Lastenfahrräder im Parkhaus der SAALBAU BornheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4943Abstellplätze für Lastenfahrräder im Parkhaus der SAALBAU BornheimDirektanregung
- 17. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 982Abstellplätze für Lastenfahrräder im Parkhaus der SAALBAU BornheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats