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Wohnraum so lange wie möglich erhalten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

1., 2. Der Abriss der Wohngebäude soll nach aktuellem Planungsstand im Frühjahr 2023 erfolgen. Auf diesen Termin wurden die Räumungsverpflichtungen und auch die Zwischennutzungsdauer des Gebäudes Günderroder Straße 5 abgestimmt. Die Übernahme des künftigen Schulgrundstücks durch die Stadt Frankfurt am Main ist für Januar 2025 vorgesehen. Mit Vertragsabschluss wird der Verkäufer die erforderliche und kaufvertraglich vereinbarte Bodensanierung der Liegenschaft beginnen. Parallel hierzu treibt die Stadt Frankfurt die Planung des Schulneubaus weiter voran. 3. Der Baubeginn für die Grundschule ist derzeit offen. 4. Der Magistrat sieht keine Möglichkeit, den Abriss der Wohngebäude über den oben genannten Zeitpunkt hinauszuzögern. Die Stadt Frankfurt am Main wird vom Verkäufer mit Vertragsabschluss ein vollständig geräumtes und bodensaniertes Grundstück erwerben. Die dafür erforderlichen Arbeiten werden hierbei - noch vor Übergabe an die Stadt - vom Verkäufer durchgeführt. Im Zuge von Freimachung und Sanierung wird auch der Abriss der derzeit aufstehenden Wohngebäude erforderlich. Die Notwendigkeit des Umzugs der dort wohnenden Menschen wurde vom Verkäufer bereits sehr frühzeitig kommuniziert. Von Seiten des Verkäufers wurde der Stadt Frankfurt am Main stets versichert, dass man die Härte für die betroffenen Menschen im Blick habe und sich aktiv für die größtmögliche Abmilderung einsetze. Tatsächlich liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Verkäufer eine unnötig frühe Räumung der Gebäude verfolgt hat. In der Vergangenheit wurde vielmehr die Nutzungsdauer parallel zu den laufenden Kaufvertragsverhandlungen verlängert, um einen unnötig frühen Auszug zu verhindern. Auch hat sich der Verkäufer in der Vergangenheit intensiv um adäquate Lösungen bemüht und den Mietern verschiedene Unterstützungs- und Hilfsangebote unterbreitet. Dennoch verkennen weder Magistrat noch der Verkäufer die Schwierigkeit, die ein Aus- und Umzug insbesondere für langjährige und / oder betagtere Mieter:innen bedeutet.

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