Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann die Anregung des Ortsbeirats nachvollziehen. Die Maßnahme "Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße" sieht die Schaffung durchgehender, bedarfsgerechter Radverkehrsanlagen im Abschnitt Senckenberganlage / Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage / Taunusanlage vor. Dazu sollen die bestehenden, nicht benutzungspflichtigen Radwege auf 2,30 Meter (zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn und Abstandsflächen zu den Einfassungen der Grünbeete) verbreitert werden. Eine Verlängerung der baulichen Radwegführung bis zur Bockenheimer Anlage muss auch die örtlich relevanten Belange - beispielsweise auch jene des Busverkehrs - betrachten. So würde ein Entfallen der zweiten Rechtsabbiegespur wahrscheinlich auch die Kapazität des Knotenpunktes Bockenheimer Landstraße / Bockenheimer Anlage / Taunusanlage als auch die Freiheitsgrade für anderweitige Verbesserungen für den Radverkehr am Knotenpunkt deutlich reduzieren. Eine Verbreiterung des Fahrbahnquerschnittes durch Verschiebung des Fahrbahnrandes nach Norden wiederum ist wegen der unmittelbar angrenzenden Zuwegungen zur Stadtbahnstation "Alte Oper" nicht möglich. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass der Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Kettenhofweg erst vor wenigen Jahren neu gestaltet wurde und sich in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befindet. Gleichwohl wird der Magistrat die Anregung im Rahmen der weiteren Planung prüfen, vorstellbar erscheint eine solche Verbesserung eher in einem separaten zweiten Bauabschnitt. Hierbei sollten auch die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den City-/Anlagenring berücksichtigt werden.