Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für die benötigte Baustelleneinrichtung anstehender Sanierungsarbeiten an dem Gebäudekomplex "Kettenhofweg 1, Taunusanlage 20, Taunusanlage 21" ist sowohl in der Bockenheimer Landstraße als auch in der Taunusanlage die Inanspruchnahme eines Teils der öffentlichen Verkehrsfläche vorgesehen. In der Bockenheimer Landstraße bedingt das im Abschnitt zwischen dem Kettenhofweg und der Taunusanlage die Verlegung des Gehwegs sowie des Zweirichtungsradwegs. Um diese Verlegung zu ermöglichen, ist es vorgesehen, dort den rechten Abbiegestreifen in die Taunusanlage temporär entfallen zu lassen. Der Magistrat möchte diese Gelegenheit nutzen, um für die Dauer der Sanierungsarbeiten - geplant sind diese von Dezember 2022 bis Mai 2024 - einen Verkehrsversuch zu starten. Damit sollen die Auswirkungen dieser Fahrstreifenreduzierung untersucht werden. Nach der Auswertung dieses Verkehrsversuches rechnet der Magistrat mit einer ausreichend belastbaren Datenbasis. Mit dieser kann mit Blick auf die verkehrliche Kapazität des Knotenpunktes Bockenheimer Landstraße/ Bockenheimer Anlage / Taunusanlage eine abschließende Beurteilung zur Machbarkeit einer Verlängerung der Radverkehrsplanung in der Bockenheimer Landstraße vorgenommen werden.