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Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die bisherige Absperrung und Beschilderung für zu Fuß Gehende ist eindeutig und zumutbar. Es wird kein weiterer Bedarf für ein Hinweisschild gesehen. Zu 2.: Der Magistrat wird prüfen, warum die Streuscheiben der Lichtsignalanlage nicht von Beginn an abgedeckt wurden, da es in der Genehmigung so angeordnet war. Zu 3.: Das Verkehrszeichen (VZ) 721 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Grünpfeilschild mit Beschränkung) ist an dieser Stelle (Elisabethenstraße in Richtung Walter-Kolb-Straße) nicht zulässig, weil es zwei Rechtsabbiegespuren gibt (StVO-Kriterium). Der Grünpfeil für den Radverkehr ist hier nicht zulässig, da der Radverkehr aus dem Mischverkehr kommt und darf aber nur angeordnet werden, wenn vor dem Knoten eine Separation, also Radverkehrsanlage besteht. Dies ist hier nicht der Fall. Zu 4.: Eine zusätzliche Umfahrung sieht der Magistrat hier nicht als erforderlich an. Die Brückenstraße ist mit VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt. Der Umweg von circa 20 Metern wird als unproblematisch gesehen. Auch eine Umleitung hält der Magistrat für nicht erforderlich, da die Strecke entsprechend selbsterklärend ist. Abschließend weist der Magistrat darauf hin, dass perspektivisch der Knotenpunktbereich Elisabethenstraße/Brückenstraße/Walter-Kolb-Straße für den Radverkehr anforderungsgerecht umgestaltet wird, der u. a. einen Wegfall eines Kfz-Rechtsabbiegestreifens von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße zugunsten eines Radfahrstreifens beinhalten kann. In diesem Fall kann auch ein dauerhafter Grünpfeil für den Radverkehr Gegenstand einer Prüfung sein. Ebenfalls perspektivisch soll der gesamte Bereich vor der Deutschordenskirche stadtgestalterisch und in Bezug auf Grünbelange aufgewertet werden.

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