Sperrung Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Umgehung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum zu prüfen. Dies ist notwendig, um Fußgänger und Radfahrer sicher zu leiten, da die gewohnten Wege durch die Baustelle gesperrt sind. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Nutzung der Umgehungswege zu fördern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Walter-Kolb-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Lückenschluss bei der Baumbepflanzung von Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie der Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baumbestand der Streuobstwiesen auf Vitalität prüfen25.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Sicherung des Oppenheimer Platzes21.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Walter-Kolb-Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtert werden kann:
- Hinweisschild, dass die Querung des kleinen Platzes zwischen Walter-Kolb-Straße und Brückenstraße vorübergehend über den Fußweg der Elisabethenstraße und Brückenstraße erfolgen muss;
- provisorische Abdeckung der Streuscheiben der aus diesem Grund funktionslos gewordenen Fußgängerampel über die Elisabethenstraße;
- provisorische Montage eines Grünpfeils für den Radverkehr (Zeichen 721) an der Rechtsabbiegeampel von der Elisabethenstraße in die Walter-Kolb-Straße;
- Hinweisschild speziell für den Radverkehr über die Umfahrung via Walter-Kolb- Straße.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob kurzfristig mit folgenden Maßnahmen die Umgehung bzw. Umfahrung der Baustelle vor dem Ikonenmuseum erleichtert werden kann:
Begründung
Fußgängerinnen und Fußgänger tappen über die Grünfläche, weil der gewohnte Weg durch die Baustelle gesperrt wurde. Der dichte Bewuchs lässt keine alternative Wegführung über die Grünfläche zu. Eine ordentliche Ausweisung der Verkehrsführung über die Elisabethenstraße soll den Fußverkehr unterstützen. Da die Fußgängerüberführung wegen der Baustelle funktionslos geworden ist, braucht zumindest der Radverkehr vor dem Überweg nicht bei Rotlicht zu warten. Die Weiterfahrt bei entsprechender Vorsicht kann mit dem Grünpfeil erlaubt werden. Die Baustellensicherung wurde offenbar am Schreibtisch entworfen, ohne zu berücksichtigen, wie die Verkehrsteilnehmer tatsächlich ihre Wege wählen. Die Brückenstraße vor dem Ikonenmuseum war auch vor Einrichtung der Baustelle für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, wurde aber intensiv vom Radverkehr genutzt. Das ist bei der Erstellung der Baustellenabsicherung wohl nicht aufgefallen, zumal das kurze Straßenstück nicht im Radwegnetz enthalten ist. Leider sind Radfahrende es gewohnt, dass ihre Wege an Baustellen unvermittelt enden. Sie wählen dann die nächstliegende Umfahrung, die häufig, wie hier, über Fußwege führt. Dem Ortsbeirat liegt eine Beschwerde aus der angrenzenden Krabbelstube über diese verbotene und gefährliche Fahrweise vor. Es ist daher erforderlich, eine Umfahrung auszuschildern, so wie es für den Kraftfahrzeugverkehr eine Selbstverständlichkeit wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2022OFOF 567/5Sperrung Brückenstraße vor dem IkonenmuseumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2022Sie sind hierVV 549Sperrung Brückenstraße vor dem IkonenmuseumAnfrage
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 850Sperrung Brückenstraße vor dem IkonenmuseumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1