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Private Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft Ringelstraße und Roßdorfer Straße mit Tiefgarageneinfahrt Bornheimer Landwehr neben Hausnummer 39

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Nutzung der Tiefgarage musste untersagt werden, da bei einer bauaufsichtlichen Überprüfung wesentliche Mängel an den sicherheitstechnischen Anlagen der Tiefgarage festgestellt wurden. Die Mängel in den technischen Anlagen werden zurzeit beseitigt. Da es sich nicht um bauliche, sondern um technische Mängel handelt, sind für die Anwohner keine offensichtlichen Bauarbeiten erkennbar. Nach Auskunft des Eigentümerbeirats und der Hausverwaltung sind die Arbeiten fast abgeschlossen. Laut dem vorgesehenen Zeitplan ist nach einer Vorprüfung durch einen bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen beabsichtigt, im Frühjahr die Aufhebung des Nutzungsverbotes zu beantragen. Sollten bei der Inbetriebnahme-Prüfung keine schwerwiegenden Mängel auftreten, wird der Magistrat die Nutzung der Tiefgarage umgehend wieder freigegeben.