Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern
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Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Initiative zur Verbesserung der Schulradwege in Höchst und plant verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für radfahrende Kinder. Dazu gehören die Umsetzung der Radverkehrskonzeption und bauliche Maßnahmen, die eine sichere Radführung ermöglichen sollen. Ziel ist es, die Schulwegsituation durch geeignete Radverkehrsanlagen und Geschwindigkeitsreduzierungen zu verbessern.
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Hospitalstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Höchst: Überweg Herbesthaler Straße sichern21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Nachnutzung statt Leerstand für Amtsgericht, Finanzamt und Zollamt05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut?26.11.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Hospitalstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Prinzipiell begrüßt der Magistrat jede Initiative, die zur Verbesserung der Schulwegsituation ergriffen wird und versprechen uns von einer Umsetzung der Radverkehrskonzeption für den Frankfurter Westen deutliche Fortschritte auch für die Schulwege.
Grundsätzlich ist jedoch eine reine Ausschilderung nicht ausreichend, um die Sicherheit gerade von radfahrenden Kindern zu erhöhen. Eine substanzielle Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nur durch das Angebot geeigneter Radverkehrsanlagen zu erlangen sein, wie in der Radverkehrskonzeption vorgeschlagen. Aufgrund der limitierten Platzverhältnisse wird dies nur durch Einschränkungen beim motorisierten Personenverkehr und beim ruhenden Verkehr möglich sein.
Zu den einzelnen Vorschlägen:
1). Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim kommend zur Palleskestraße
Die Planungen für die Kurmainzer Straße sollen in 2024 begonnen werden. Dabei ist die Einbindung vom Straßenverkehrsamt, Radfahrbüro, sowie die Abstimmung der Planungen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung notwendig. Die Markierung von Sicherheitsstreifen entlang der Radwege ist sinnvoll, allerdings entsprechen diese jedoch südlich des Friedhofs Kurmainzer Straße nicht mehr den notwendigen Mindestbreiten. Die Markierung von Sicherheitsstreifen auf Seite der bestehenden Radwege führt zur Aufhebung der Benutzungspflicht selbiger. Eine dann vorgesehene sichere Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist nur bei Reduktion des Tempos auf 30 km/h auf der gesamten Kurmainzer Straße möglich. Im südlichen Teil der Kurmainzer Str. ab Auerstraße ist eine Radführung in Richtung Palleskestraße nur durch eine bauliche Maßnahme wie im Radverkehrskonzept unter Nr. G 65 beschrieben möglich.
2) Gebeschussstraße
Auch für die Gebeschussstraße sind Planungen für 2024 vorgesehen. Derzeit wird eine grundhafte Erneuerung der Hospitalstraße geplant, die eine Weiterführung der Gebeschusstraße darstellt. Zudem gibt es bereits Planungen zum Knotenpunkt Gebeschussstraße / Gotenstraße / Hospitalstraße sowie zur Einmündung Hospitalstraße / Zuckschwerdtstraße. Diese ist bisher Einbahnstraße in Richtung Osten, ohne Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung, es sind bisher keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Der Radverkehr wird ungesichert auf der Straße mit Tempo 50 km/h geführt. Eine bessere Sicherung und Zweirichtungsnutzung für den Radverkehr wäre für die Schulwegsicherung von hoher Bedeutung. Eine geeignete Lösung wird im Radverkehrskonzept unter Nr. G 75 beschreiben, erfordert allerdings die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sowie für die Einrichtung eines Radfahrstreifens in Gegenrichtung den Wegfall von Parkplätzen.
3) Bolongarostraße
Die Planungen für die Bolongarostraße unterliegen komplexen Abhängigkeiten und werden hauptsächlich vom Stadtplanungsamt und vom Amt für Straßenbau und Erschließung betrieben. Die Vorschläge aus dem Radverkehrskonzept fließen in diese Planung ein. Die Bolongarostraße ist in den bisherigen Schulradwegempfehlungen aufgrund der hohen Verkehrsdichte und der Führung als Einbahnstraße, die nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet ist, nicht enthalten. Eine sichere Führung des Radverkehrs in beide Richtungen ist alleine durch Beschilderungen oder Markierung nicht zu erreichen. Eine sichere Lösung wäre voraussichtlich nur durch Wegfall der zweiten Fahrspur oder Verlust von Parkplätzen möglich.
4) Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdtstraße/Ludwig-Scriba-Straße
Die Planungen für die Zuckschwerdtstraße unterliegen ebenso komplexen Abhängigkeiten, insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Zuckschwerdtstraße / Ludwig-Scriba-Straße / Emmerich-Josef-Straße. Es sind die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes für die Straßenbahn, für den Fuß- und Radverkehr sowie für den Kfz-Verkehr in Einklang zu bringen. Dieser Verbindung könnte in Zukunft eine wichtige Rolle im Schulradwegenetz zukommen. Dafür ist jedoch eine Umgestaltung der Zuckschwerdtstraße Voraussetzung, um diese im Zweirichtungsverkehr für Radfahrende nutzbar zu machen. Dies erfordert in jeden Fall den Wegfall einer Fahrspur.
Kurzfristig werden Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen ausgeführt, um Sicherheits- und Beschilderungsmängel zu beheben und damit die Sicherheit für Schulkinder zu verbessern.
Im Radverkehrskonzept wurden eine Reihe von punktuellen Klein- und Kleinstmängeln erfasst, die nun sukzessive und räumlich geclustert angegangen werden. Dazu werden die notwendigen Maßnahmen stadtteilweise gebündelt an die Baubezirke herangetragen. Davon wird eine konzertierte "Umsetzungsoffensive" auch in den Baubezirken erhofft. Dabei wird die Summe der umgesetzten Kleinmaßnahmen die Wirkung jeder einzelnen Maßnahme deutlich steigern. Die Reihenfolge der stadtteilbezogenen Umsetzung wird in Abstimmung mit den Baubezirken, in Zusammenhang mit den laufenden ISEK im Frankfurter Westen sowie unter Berücksichtigung laufender übergeordneter Planungen und Konzeptionen festgelegt.
Darüber hinaus kann das Radfahrbüro streckenbezogene Maßnahmen ohne wesentliche bauliche Eingriffe planen und anordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2023OFOF 860/6Höchst: Schulradwege in Höchst verbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2023OMOM 4561Höchst: Schulradwege in Höchst verbessernDirektanregung
- 19. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 778Höchst: Schulradwege in Höchst verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab