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Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern

Details im PARLIS OF_860-6_2023
10.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern

Details im PARLIS OM_4561_2023
19.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern

Details im PARLIS ST_778_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 860/6 vom 23.09.2023

Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern
Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt wurden, zügig umzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholungswunsch ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Beschilderung, klarzumachen, dass zum Überholen ein Abstand von eineinhalb Metern erforderlich ist, bzw. an dieser Stelle ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooring-Zonen sind zu markieren. Dies betrifft u. a. folgende Straßen: - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim kommend zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule); - Gebeschussstraße (Leibnizschule, Friedrich-Dessauer-Gymnasium); - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst); - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdtstraße/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße)

Begründung:

Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 778
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1