Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt den Wert der Häuserzeile an und befürwortet deren Erhalt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass eine Erhaltungssatzung nicht den Denkmalschutz ersetzen kann und die städtebaulichen Gründe für eine solche Satzung nicht gegeben sind.
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Landgraf-Philipp-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/Landgraf-Philipp-Straße26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baumpflanzung an der Ecke Haeberlinstraße/LandgrafPhilippStraße27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Landgraf-Philipp-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat -Stadtplanungsamt- erkennt den qualitativen Wert der Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße an und befürwortet grundsätzlich dessen Erhalt.
Allerdings bietet das Instrument einer Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB zwar grundsätzlich die Möglichkeit das Ortsbild zu bewahren und die städtebauliche Struktur zu erhalten, die Gründe für die Erhaltung müssen aber ausdrücklich städtebaulicher Art sein. Für die betreffende Häuserzeile sieht das Stadtplanungsamt hierzu keine städtebauliche Implikation.
Insofern ist das Instrument der Erhaltungssatzung deutlich vom Denkmalschutz zu unterscheiden, der den Erhalt baulicher Anlagen erwirken kann. Eine Erhaltungssatzung kann den Denkmalschutz daher nicht ersetzen und im jeweiligen Einzelfall den Abriss von Gebäuden nicht verhindern.
Gemäß § 5 (2) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes fällt die Inventarisation von Kulturdenkmalen in die Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.
Daher hat der Magistrat -Denkmalamt- die Anregung des Ortsbeirats entsprechend weitergeleitet.
Als Ergebnis hat das Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass die angefragte Häuserzeile aus Kapazitätsgründen erst im Rahmen der systematischen Überprüfung des Denkmalbestands in Eschersheim bearbeitet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 338/9Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Oktober 2022OMOM 2910Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-StraßeDirektanregung
- 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 747Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Land-graf-Philipp-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab