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Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
50 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat äußert sich zur Lärmschutzsituation während des Baus eines Hochschulgebäudes durch das Land Hessen. Es wird erwartet, dass das Land Maßnahmen zur Lärmminderung und Staubvermeidung ergreift. Bisher sind keine Beschwerden aus der Nachbarschaft eingegangen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu a) und b):

Bauherrin der genehmigten Errichtung eines Hochschulgebäudes ist das Land Hessen. Dieses hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein noch nicht abschließendes Lärmschutzgutachten vorgelegt. Der Magistrat erwartet vom Land Hessen als öffentlicher Bauherrschaft, dass während der Bauausführung hinreichende Maßnahmen zur Reduzierung des Baulärms und der Staubbelastung getroffen werden. Welche dies im Einzelnen sind, obliegt der Bauherrschaft. Asbest darf beim Neubau nicht mehr verwendet werden.

Der Baubeginn erfolgte bereits im Oktober 2024. Beschwerden aus der Nachbarschaft lagen bisher keine vor. Der Magistrat wird das Vorhaben während der Bauausführung weiterhin eng begleiten. Eine Durchsetzungskompetenz gegenüber dem Land Hessen hat der Magistrat allerdings nicht.

Zu c):

Inwieweit Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Dies ist zwischen der Bauherrschaft und den betroffenen Nachbarn zivilrechtlich zu klären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2024OFOF 718/3Lärmschutz in der KreutzerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Juni 2024OMOM 5579Lärmschutz in der KreutzerstraßeDirektanregung
  3. 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 Wochen
    STST 720Lärmschutz in der Kreutzerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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