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Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a) und b): Bauherrin der genehmigten Errichtung eines Hochschulgebäudes ist das Land Hessen. Dieses hat im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ein noch nicht abschließendes Lärmschutzgutachten vorgelegt. Der Magistrat erwartet vom Land Hessen als öffentlicher Bauherrschaft, dass während der Bauausführung hinreichende Maßnahmen zur Reduzierung des Baulärms und der Staubbelastung getroffen werden. Welche dies im Einzelnen sind, obliegt der Bauherrschaft. Asbest darf beim Neubau nicht mehr verwendet werden. Der Baubeginn erfolgte bereits im Oktober 2024. Beschwerden aus der Nachbarschaft lagen bisher keine vor. Der Magistrat wird das Vorhaben während der Bauausführung weiterhin eng begleiten. Eine Durchsetzungskompetenz gegenüber dem Land Hessen hat der Magistrat allerdings nicht. Zu c): Inwieweit Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden, ist dem Magistrat nicht bekannt. Dies ist zwischen der Bauherrschaft und den betroffenen Nachbarn zivilrechtlich zu klären.

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