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Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Details im PARLIS OF_718-3_2024
06.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Details im PARLIS OM_5579_2024
05.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Details im PARLIS ST_720_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5579 entstanden aus Vorlage: OF 718/3 vom 20.05.2024

Betreff: Lärmschutz in der Kreutzerstraße
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) mit welchen Maßnahmen er die Bewohner vor dem Baulärm, der Staubbelastung und ggf. Asbest schützen möchte, die während des Neubaus auf dem Gelände der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) an der Nibelungenallee/Ecke Kreutzerstraße entstehen werden; b) ob insbesondere dazu die dünnen Schutzelemente verwendet werden können, die auch beim Abriss des Glauburgbunkers die Anwohner/innen bis zum dritten Stock wirksam geschützt haben und die auf dem engen Platz neben dem Gebäude 7 problemlos aufgestellt werden können; c) ob Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation vor Schäden durch Erschütterungen an den umliegenden Gebäuden vorgenommen werden.

Begründung:

Am 23.04.2024 fand eine Informationsveranstaltung der Frankfurt University of Applied Sciences über die geplanten Abriss- und Neubauarbeiten am Standort des jetzigen Gebäudes 7 statt. Nachbarinnen und Nachbarn haben ihre Sorgen bezüglich Lärmbelastungen und möglichen Schäden an ihren Häusern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 720
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme