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Lärmschutz in der Kreutzerstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
50 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Lärmschutz während der Neubauarbeiten an der Frankfurt University of Applied Sciences zu prüfen. Die Anwohner haben Bedenken hinsichtlich Baulärm und möglichen Schäden an ihren Häusern geäußert. Ziel ist es, die Anwohner während der Bauarbeiten zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Nibelungenallee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) mit welchen Maßnahmen er die Bewohner vor dem Baulärm, der Staubbelastung und ggf. Asbest schützen möchte, die während des Neubaus auf dem Gelände der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) an der Nibelungenallee/Ecke Kreutzerstraße entstehen werden; b) ob insbesondere dazu die dünnen Schutzelemente verwendet werden können, die auch beim Abriss des Glauburbunkers die Anwohner/innen bis zum dritten Stock wirksam geschützt haben und die auf dem engen Platz neben dem Gebäude 7 problemlos aufgestellt werden können; c) ob Beweissicherungsverfahren zur Dokumentation vor Schäden durch Erschütterungen an den umliegenden Gebäuden vorgenommen werden.

Begründung

Am 23.04.2024 fand eine Informationsveranstaltung der Frankfurt University of Applied Sciences über die geplanten Abriss- und Neubauarbeiten am Standort des jetzigen Gebäudes 7 statt. Nachbarinnen und Nachbarn haben ihre Sorgen bezüglich Lärmbelastungen und möglichen Schäden an ihren Häusern vorgetragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2024OFOF 718/3Lärmschutz in der KreutzerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5579Lärmschutz in der Kreutzerstraße
    Direktanregung
  3. 5. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 720Lärmschutz in der KreutzerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 3
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 05.12.2024
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 36 · 20.02.2025
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 24.04.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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