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Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Trinkbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat wird die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte mit in die bereits umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkbrunnenstandorte aufnehmen und zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden. Die Auswahl der Standorte ist komplex und erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes / der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z. B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum ist in Bereichen, in denen eine großen Dichte an Lokalen und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden ist, am schnellsten und kostengünstigsten durch die Ausweitung des kostenlosen "Refill-Angebotes" zu realisieren. Unternehmen und Privatpersonen können ebenso Trinkbrunnen auf eigenem Gelände errichten. Sind diese öffentlich zugänglich, kann die Installation zu 50 % durch das Förderprogramm "Klimabonus" bezuschusst werden.