Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichten
Zusammenfassung
Die Einrichtung von Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 wird als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel vorgeschlagen. Es sollen potenzielle Standorte geprüft und in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern entschieden werden, um die Wasserversorgung für die Öffentlichkeit zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Trinkbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat wird die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte mit in die bereits umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkbrunnenstandorte aufnehmen und zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden.
Die Auswahl der Standorte ist komplex und erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes / der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z. B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit. Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser.
Die Versorgung mit Trinkwasser im öffentlichen Raum ist in Bereichen, in denen eine großen Dichte an Lokalen und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden ist, am schnellsten und kostengünstigsten durch die Ausweitung des kostenlosen "Refill-Angebotes" zu realisieren.
Unternehmen und Privatpersonen können ebenso Trinkbrunnen auf eigenem Gelände errichten. Sind diese öffentlich zugänglich, kann die Installation zu 50 % durch das Förderprogramm "Klimabonus" bezuschusst werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2023OFOF 331/7Trinkwasser-Stationen im Ortsbezirk 7 einrichtenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 12. September 2023OMOM 4352Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichtenDirektanregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierSTST 71Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichtenStellungnahme
- 7. Oktober 2025OFOF 559/7Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025VV 1291Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7Anfrage
- 11. November 2025OFOF 573/7Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichtenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
- 25. November 2025EAEA 20Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichtenEtatanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 123 WochenSTST 45Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab