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Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Eine Anpassung des Anstiegswinkels lässt sich, wie angeregt, baulich nicht nachhaltig realisieren. Zu
  2. Die Verkehrszeichen 112 der Straßenverkehrsordnung ("Unebene Fahrbahn") wurden angebracht, um den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr frühzeitig auf die Bremsschwellen hinzuweisen. Insbesondere aufgrund der abschüssigen Fahrbahn in der Buchrainstraße ist eine frühzeitige Ankündigung der Bremsschwellen unbedingt notwendig. Der Magistrat verweist auch auf Punkt 6.3.5 in den Hinweisen für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV): "Mit Zeichen 112 kann auf sonst gut ausgebauten Straßen vor Unebenheiten in der Fahrbahn gewarnt werden, die beim Überfahren mit den auf der betreffenden Straße gefahrenen Geschwindigkeiten für die Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können, die aber nicht vermutet werden können oder schwer zu erkennen sind." Zu
  3. Die Beschilderung mit dem Hinweis auf die Schwellen bleibt erhalten. Ergänzen wird der Magistrat noch die Fahrbahnmarkierungen. Diese werden angebracht, sobald es die Witterungsverhältnisse erlauben. Der Magistrat rechnet mit der Ausführung am Ende des ersten oder zu Beginn des zweiten Quartals 2024.

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