Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt die Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Schwellen niedriger und länger zu gestalten sowie die Markierung der Schwellen zu verbessern. Dies soll die Verkehrsberuhigung unterstützen und die Hinweise auf Unebenheiten durch Markierungen ersetzen.
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Der Magistrat wird gebeten, die Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße dahingehend zu optimieren, dass
- die Gussasphaltschwellen niedriger und länger werden und damit einen geringeren Anstiegswinkel haben,
- die Gussasphaltschwellen durch Markierungen auf der Fahrbahn vor der jeweiligen Schwelle gekennzeichnet werden und
- die Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - entfernt werden.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Verkehrsberuhigung in der Buchrainstraße. Die Gussasphaltschwellen müssen aus Sicht des Ortsbeirates jedoch noch optimiert werden. Die Ausmaße der Gussasphaltschwellen sollten sich an denen vor der Mühlbergschule orientieren. Die Hinweise mittels Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - sind durch Markierungen direkt vor den Gussasphaltschwellen zu ersetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2023OFOF 967/5Optimierung der Gussasphaltschwellen in der BuchrainstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
- 24. November 2023Sie sind hierOMOM 4741Optimierung der Gussasphaltschwellen in der BuchrainstraßeDirektanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 690Optimierung der Gussasphaltschwellen in der BuchrainstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats